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Aktuelle EU-Konsultationen

Europeana: Wie gut wird die digitale EU-Plattform für das Kulturerbe genutzt?

Mit der EU-weiten Umfrage wendet sich die EU-Kommission an alle (potenziellen) Nutzer der gemeinsamen Digitalen Plattform für das Europäische Kulturerbe Europeana. Ziel der Umfrage ist eine Erhebung von Erfahrungen, Nutzerverhalten und Nutzungswünschen für die digitale EU-Plattform für das gemeinsame Kulturerbe Europeana. Darüber hinaus ist die EU-Kommission an einer Einschätzung des Zusatznutzens der Europeana-Plattform interessiert: Welche Entwicklungen auf EU-Ebene hat Europeana im Kulturbereich ermöglicht?
Die Europeana-Plattform wird EU-weit monatlich rund 700.000 Mal angeklickt. Die gemeinsame Kulturerbe-Plattform ermöglicht den Zugriff auf mehr als 53 Millionen Gegenstände einschließlich Bildern, Text-, Ton-, Video- und 3D-Material aus tausenden von Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien und audiovisuellen Sammlungen in ganz Europa.

Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 14. Jänner 2018 möglich.

Europeana steht in enger Verbindung mit dem Europäischen Jahr zum Kulturerbe 2018. Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.© Europäische Union

Einheitliche Kennzeichnung für Fahrzeugreifen

Mit der Konsultation holt die EU-Kommission Anregungen und Meinungen von Ämtern und Behörden, von kleinen und mittelgroßen Betrieben (KMU), Sozialpartnern, einschlägigen Nichtregierungsorganisationen (z.B. Konsumentenschutz, Umweltschutz) und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Zuge einer Überprüfung der seit 2009 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen ein. Der EU-weiten Konsultation ist eine umfangreiche technische Begutachtung und eine unabhängige Studie über Anwendung und Novellierungsbedarf der Verordnung vorausgegangen.
Auf Grundlage der Studie und der nun einlangenden Antworten zu der Konsultation will die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form die derzeit geltende Verordnung aktualisiert werden muss: Im Falle eines Novellierungsbedarfs würde der Kommissionsvorschlag dann im Rahmen des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beraten, die gegebenenfalls Änderungen vorschlagen und über die überarbeitete Verordnung abstimmen werden.
Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 8. Jänner 2018 möglich.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union


Spezifikationen für kooperative intelligente Verkehrssysteme

„Intelligente Verkehrssysteme" (ITS) sind im Verkehrsbereich eingesetzte Informations- und Kommunikationstechnologien (Verkehrstelematik). Das Spektrum der ITS-Anwendungen und ITS-Dienste ist sehr breit und reicht von Routenplanern, Reiseinformationsdiensten, intelligenten Hinweistafeln und Lichtsignalanlagen über Sicherheitsanwendungen (automatische Notrufe, fortgeschrittene Geschwindigkeitsregelung) bis hin zum Verkehrsmanagement. Der 2016 verabschiedeten EU-Strategie für kooperative intelligente Verkehrssysteme zufolge muss insbesondere die Richtlinie 2010/40/EU im Hinblick auf die nötige Rechtssicherheit bei bestimmten Aspekten durch Ausarbeitung einer delegierten Verordnung über C-ITS geändert und ergänzt werden.
Dafür holt die Kommission Anregungen und Erfahrungen aus Anwendersicht von Ämtern und Behörden, von Verkehrsunternehmen und Fahrzeuglenkern sowie von einschlägigen Fach- und Berufsverbänden, von Verbraucherverbänden, von Fahrzeugherstellern und –zulieferern, von Telematiksystemanbietern und –dienstleistern, von Telekommunikationsanbietern, von Straßenbetreibern, von Infrastruktur- und Verkehrsbehörden und von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein. Darüber hinaus ist die Kommission auch sehr an fachlichen Beiträgen aus Wissenschaft und Forschung interessiert.

Die Eingaben können per Fragebogen eingereicht werden. Umfangreichere Expertisen können auch per E-Mail an MOVE-IMPACT-ASSESSMENT-C-ITS-SPECIFICATIONS@ec.europa.eu gesandt werden.

Die Einreichfrist endet am 5. Jänner 2018.
Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union

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