Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024

Heute handeln, um für morgen bereit zu sein

Abschluss wichtiger Vorhaben und Vereinfachungsinitiativen stehen im Vordergrund

Am17. Oktober 2023 hat die Europäische Kommission ihrArbeitsprogramm für das Jahr 2024 „Heute handeln, um für morgen bereit zu sein“ vorgelegt.

Es steht unter den folgenden Vorzeichen:
  • Ukraine-Krieg
  • Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 inkl. Eigenmitteldebatte
  • Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft Belgiens im ersten Halbjahr 2024 auf der Sozialen Säule der EU
  • Ende der Mandatsperioden für das Europäische Parlament (Wahlen am 9. Juni 2024) sowie für das derzeitige Kommissionskollegium unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Herbst 2024

Es darf daher davon ausgegangen werden, dass die gesetzgeberischen Aktivitäten der EU-Institutionen in den kommenden Monaten auf den Abschluss wichtiger vorrangiger Vorhaben fokussiert sein werden.


Die Zahl neuer Initiativen beläuft sich im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2024 auf insgesamt lediglich 15 Initiativen (davon voraussichtlich 5 legislativer Natur).


Heute handeln, um für morgen bereit zu sein

Das Motto „Heute handeln, um für morgen bereit zu sein“ darf als Ausdruck des Handlungsdrucks interpretiert werden, unter dem die 2024 scheidende EU-Kommission insbesondere für den Abschluss der anhängigen Dossiers mit Blick auf die weitere Bewältigung der 5 Metathemen steht:
  • Ukraine-Krieg
  • Klimawandel
  • Digitaler Wandel und Grüner Deal
  • Demographischer Wandel
  • Geopolitischer Wandel, insbes. auch im Hinblick auf den Nahost-Konflikt


Vereinfachungsinitiativen

So ist es der Kommission für 2024 ein besonderes Anliegen, in den EU-Gesetzgebungsverfahren mit Rat und EP insbesondere die laufenden Verhandlungen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) bis zur Beschlussreife voranzutreiben.
Das Arbeitsprogramm für 2024 enthält weiters zusätzliche Vorschläge zur Vereinfachung in einer Reihe von Politikbereichen, ohne jedoch die Sozial-, Sicherheits-, Umwelt- oder wirtschaftlichen Standards und den Verbraucherschutz zu senken. Mit den geplanten Vereinfachungen werden die Berichtspflichten mit begrenztem Nutzen gestrafft, z. B. durch die Konsolidierung sich überschneidender Verpflichtungen, die Verringerung der Anzahl der betroffenen Unternehmen und die Steigerung der Digitalisierung.
Beispiele für Vereinfachungsvorschläge sind die Verlängerung der Fristen für die Annahme sektorspezifischer europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung),Änderungen des Anwendungsbereichs der Rechnungslegungsrichtlinie und der Benchmark-Verordnung.

Wirkung von NextGenerationEU und 9. Kohäsionsbericht

Die Wirkung von NextGenerationEU (NGEU), dem außerordentlichen EU-Finanzinstrument zur Dämpfung der Konjunkturdelle Post-COVID-19 wird von der Kommission positiv bewertet. Auch hier liegt in den kommenden Monaten – nach Abschluss der Mittelbindungsphase bis Ende 2023 – der Fokus auf der Umsetzung bewilligter Vorhaben bis Ende 2026 aus den NGEU-Mitteln im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bzw. der Aufbau- und Resilienzpläne in den Mitgliedstaaten. Für das 1. Quartal 2024 kündigt die Kommission daher den 9. Kohäsionsbericht sowie eine Zwischenbilanz für den Aufbau- und Resilienzfonds an.