Kommission verabschiedet Erweiterungspaket 2023

zu den Ländern Ukraine, Moldau, Georgien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo sowie Türkei

Die Europäische Kommission hat am 8. November 2023 das Erweiterungspaket 2023 verabschiedet. Dieses umfasst die Länder Ukraine, Moldau, Georgien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo sowie Türkei. Darin wird detailliert über den aktuellen Stand und die Fortschritte jener Länder auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft berichtet. Hierbei wird betont, dass der Beitrittsprozess auf tatsächlich erbrachter Leistung basiert.


Ukraine

Die Kommission konstatiert, dass die Entscheidung, der Ukraine den EU-Kandidatenstatus zu verleihen, eine positive Reformdynamik ausgelöst hat und betont lobend, dass es der Ukraine selbst unter den Bedingungen des Krieges gelungen ist, Fortschritte zu erzielen. Daher empfiehlt die Kommission Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.

Zu den Fortschritten zählen:

  • Einführung eines transparenten Vorwahlsystems für Richter des Verfassungsgerichtshofes
  • Reform der Leitungsgremien der Justiz
  • Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung – auch auf hoher Ebene
  • Stärkung des institutionellen Rahmens der Korruptionsbekämpfung
  • Positive Schritte gegen die Einflussnahme von Oligarchen


Moldau

Aufgrund der bis dato erzielten Ergebnisse und der anhaltenden Reformbemühungen empfiehlt die Kommission Beitrittsverhandlungen mit Moldau aufzunehmen.

Hervorgehobene Fortschritte sind:

  • Einleitung einer umfassenden Justizreform
  • Reform der Korruptionsbekämpfungsstellen
  • Erhöhung der Zahl von Ermittlungen und Verurteilungen in Korruptionsfällen
  • Neue Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines Einziehungsmechanismus
  • Annahme einer Strategie für die öffentliche Verwaltung
  • Reformbemühungen bei der öffentlichen Finanzverwaltung
  • Reform des öffentlichen Auftragswesens
  • Verbesserung der Beteiligung der Zivilgesellschaft
  • Stärkung des Schutzes der Menschenrechte


Georgien

Die Kommission empfiehlt, Georgien den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu verleihen, sofern eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden. Bisherige Erfolge, welche die Kommission positiv hervorhebt, sind:

  • Annahme von Rechtsakten und politischen Maßnahmen zu
    • Gleichstellung der Geschlechter
    • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
    • Bekämpfung von organisierter Kriminalität
    • Berücksichtigung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • Voranbringen der Justizreform (ganzheitliche Reform des Hohen Justizrats steht noch aus)
  • Vorlage von Gesetzen und eines Aktionsplans zur Deoligarchisierung an die Venedig-Kommission
  • Annahme einer Strategie zum Schutz der Menschenrechte (ein Aktionsplan hierzu ist in Arbeit)
  • Schließen einer Kooperationsvereinbarung mit Vertretern der Zivilgesellschaft


Bosnien und Herzegowina

Sobald die Beitrittskriterien in ausreichendem Maß erfüllt sind, empfiehlt die Kommission Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen. Eine neue Reformdynamik seit der Verleihung des EU-Kandidatenstatus 2022 wird beobachtet. Allerdings sieht die Kommission noch dringenden Handlungsbedarf in folgenden Feldern:

  • Rechtsstaatlichkeit und Justiz
  • Verfassungs- und Wahlreform
  • Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung (sezessionistische und autoritäre Maßnahmen in der Republika Srpska stehen dem Weg Richtung EU-Mitgliedschaft entgegen)


Montenegro

Die Kommission konstatiert, dass benötigte Reformen ins Stocken geraten sind. Vom neu zusammengesetzten Parlament und der neuen Regierung werden Reformbemühungen, insbesondere im Bereich Rechtsstaatlichkeit, erwartet. Lobend hervorgehoben wird die vollständige Anpassung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU.


Serbien

Die Umsetzung von Reformen im Bereich Rechtstaatlichkeit (Unabhängigkeit der Justiz, Mediengesetze) werden von der Kommission positiv bewertet. Allerdings sieht die Kommission Handlungsbedarf insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (einschließlich Positionierung gegenüber Russland)
  • Sicherstellen, dass die Verantwortlichen für den Angriff auf die kosovarische Polizei vom 24. September 2023 und auf die KFOR vom 29. Mai 2023 zur Rechenschaft gezogen werden
  • Umsetzen der Verpflichtungen, die im Rahmen des EU-unterstützten Dialogs zur Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo, aufgestellt worden sind
  • Weitergehende Reformen der Rechtsstaatlichkeit


Nordmazedonien

Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt sieht die Kommission in den Bereichen:

  • Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
  • Reform von Justiz, Freiheit, Sicherheit (einschließlich Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Migrationssteuerung)

Besonderes Augenmerk muss Nordmazedonien, laut der Kommission, auf die folgenden Gebiete legen:

  • Korruptionsbekämpfung
  • Weiterhin die Bekämpfung organisierter Kriminalität
  • Reform der öffentlichen Verwaltung (einschließlich öffentliche Finanzen)
  • Vergabe öffentlicher Aufträge


Albanien

Die Kommission sieht Fortschritte im Reformprozess von Albanien und hebt die vollständige Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik lobend hervor.


Weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission bei folgenden Themen:

  • Meinungsfreiheit
  • Minderheitenfragen
  • Eigentumsrechte
  • Rechtsstaatlichkeit
  • Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität


Kosovo

Die Kommission blickt positiv auf die jüngste Wahlreform und die vollständige Anpassung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Handlungsbedarf wird beim Aktionsplan für Justizreformen und im Besonderen bei der Umsetzung der Verpflichtungen zur Normalisierung der Beziehungen mit Serbien gesehen.


Türkei

In Einklang mit dem Beschluss des Europäischen Rates sind die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit 2018 zum Erliegen gekommen. Dem Negativtrend der Türkischen Entfernung von der EU wurde bis dato nicht entgegengewirkt. Die Zusammenarbeit in wesentlichen Bereichen wie Terrorismusbekämpfung, Energie, Ernährungssicherheit, Verkehr, Wirtschaft und Migration wird fortgesetzt.

Der Hohe Vertreter und die Kommission erarbeiten einen Bericht über die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei, um ein strategisches und zukunftsorientiertes Vorgehen zu ermöglichen.


Nächste Schritte

Der Rat überprüft die Empfehlungen der Kommission und fasst Beschlüsse über die nächsten Schritte im Erweiterungsprozess. 


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