Ihre Stimme ist gefragt - Aktuelle EU-Konsultationen

Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen für Drittstaatsangehörige: Wie lassen sich strukturelle Hindernisse und systematische Ungleichheiten für Menschen mit Behinderung eindämmen?

Am 6. September 2023 präsentierte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Dieser Vorschlag legt sowohl den Rahmen als auch die Regeln und gemeinsame Bedingungen für diese Ausweise fest.

Umfasst sind Menschen mit Behinderungen, die einen kurzen Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat verbringen. Intendiert wird insbesondere eine Simplifizierung von Reisebewegungen, die durch die gegenseitige Anerkennung der oben genannten Ausweise durch alle Mitgliedstaaten erreicht werden soll. Dadurch ermöglicht man Menschen mit Behinderungen die ungehinderte Ausübung ihres ihnen aus dem Unionsrecht zustehenden Rechtes auf Freizügigkeit.

Der Kommission ist es ein Anliegen, Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihres Rechtes auf Freizügigkeit unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im Einklang mit den Unionsvorschriften zu gewähren. Daher äußerte die Kommission die Absicht, einen gesonderten Rechtsakt vorzulegen, der den Anwendungsbereich dieses Vorschlags auf Drittstaatsangehörige ausdehnt, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufhalten und deren Behindertenstatus von diesem Mitgliedstaat anerkannt wurde.

Rückmeldungen zu diesem angenommenen Rechtsakt können 8 Wochen lang eingebracht werden. Eingegangene Wortmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

  • Beiträge können bis zum 9. Jänner 2024 eingebracht werden.


Europäischer Sozialfonds und europäische Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 2014-2020 (Bewertung): Inwiefern konnten der ESF und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ihre Ziele erreichen?

Der Europäische Sozialfonds (ESF) gilt als wichtiges Instrument der Europäischen Union, das den Mitgliedstaaten für Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion zur Verfügung gestellt wird. Der ESF, der in Kooperation zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen und regionalen Behörden errichtet und durchgeführt wird, widmet sich vor allem der Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, der Bekämpfung von Armut sowie der Unterstützung von Menschen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Zudem trägt der ESF zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei.

Der Kommission ist es ein Anliegen, eine Bewertung des ESF und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durchzuführen. Diese Evaluierung intendiert, die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz sowie den EU-Mehrwert der Instrumente im Zeitraum 2014-2020 festzustellen. Auch die Komplementarität und Kohärenz mit anderen Fonds sowie die Investitionsprioritäten des ESF unterliegen einer näheren Betrachtung.

Die Antworten auf diese Umfrage werden in die Studie zur Unterstützung der Ex-Post-Evaluierung des ESF/der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Zeitraum 2014-2020 einfließen. Im Dezember 2024 ist mit der Veröffentlichung der Studie auf der Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration zu rechnen. Die Kommission hofft auf Rückmeldungen von allen Interessenträgern des ESF/der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den EU-Mitgliedstaaten sowie im Vereinigten Königreich. Auch die breite Öffentlichkeit wird befragt. Den Interessenträgern soll dadurch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ergebnisse der Unterstützung aus den beiden Instrumenten zu bewerten und einen Beitrag zur Gestaltung künftiger Programme nach 2027 zu leisten.

Der Fragebogen ist auch in deutscher Sprache abrufbar.

  • Beiträge können bis zum 9. Jänner 2024 eingereicht werden.


Umweltverschmutzung durch Mikroplastik – Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltfolgen: Wie könnte eine potenzielle Strategie zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik aussehen?

Umweltschutz ist eine Thematik von nicht zu unterschätzender Bedeutung, der sich die Kommission nicht nur im europäischen Grünen Deal, sondern auch im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie im Null-Schadstoff-Aktionsplan widmet. Ihr ist es ein Anliegen, gegen Mikroplastik vorzugehen, das unbeabsichtigt in die Umwelt emittiert wird. Im Vordergrund stehen insbesondere Kennzeichnungs-, Standardisierungs-, Zertifizierungs- und Regulierungsmaßnahmen für die wichtigsten Quellen solcher Kunststoffe. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung und die potenziellen Gesundheitsrisiken zu vermindern, dabei aber gleichzeitig die Grundsätze des Binnenmarktes zu beachten sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern.

Am 25. September 2023 verabschiedete die Europäische Kommission eine Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik.

Rückmeldungen zu diesem angenommenen Rechtsakt können 8 Wochen lang eingebracht werden. Anschließend setzt sich die Europäische Kommission mit allen eingegangenen Wortmeldungen auseinander, fasst diese zusammen und legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

  • Beiträge können bis zum 9. Jänner 2024 eingereicht werden.