EU-Kommission nimmt Plastikpellets und Mikroplastik ins Visier

Am 16. Oktober 2023 legte die Kommission einen Verordnungsentwurf vor, um die etwa bei Transport und Wertschöpfung ungewollt erfolgende Freisetzung von Plastikpellets um bis zu 74% zu minimieren.

Die Maßnahmen umfassen Best Handling Practices im Transportwesen und angeordnete Zertifizierungen zu den verwendeten Standards in den Bereichen der Transport-, Lager- und Verarbeitungsstandards. In Bezug auf KMUs wurden individuelle, weniger strenge Auflagen beschlossen.

Entgegengewirkt werden soll damit der Umweltverschmutzung durch Plastikpellets. Als Plastikpellets gelten Rohmaterialien für alle Plastikstoffe.

Am 25. September 2023 hat die Kommission zudem eine Durchführungsverordnung vorgelegt, mit dem die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt um annähernd eine halbe Million Tonnen eingedämmt werden soll. Dies soll durch eine Untersagung des Verkaufs von Mikroplastik an sich ermöglicht werden. Ebenfalls inkludiert sind Produkte, denen Mikroplastik intentional zugesetzt wurde, falls dieses bei der Verwendung freigesetzt wird.

Um der Verschmutzung durch Mikroplastik entgegenzuwirken sowie gleichzeitig der Gefahr einer Fragmentierung des Binnenmarktes vorzubeugen, fordert die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf, wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser Thematik auszuarbeiten. Darauf basierend verabschiedete sie diverse Maßnahmen, mit denen sie die Verwendung von Mikroplastik einer Einschränkung unterzieht.

Darüber hinaus enthalten die Vorschriften auch eine Definition von Mikroplastik – demnach fallen unter den Begriff alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Davon inbegriffen sind beispielsweise gewisse Kosmetika, Weichmacher, Düngemittel, Spielzeug oder Arzneimittel.

Es bestehen gewisse Ausnahmen von diesem Verkaufsverbot. In diesen Fällen wird jedoch besonders darauf geachtet, aus der Verwendung und Entsorgung der Produkte resultierende Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden.


Nächste Schritte

Die Durchführungsverordnung der Kommission zur Reduktion von Mikroplastik bedarf keines weiteren Gesetzgebungsverfahrens und entfaltet mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten.

DerVerordnungsentwurf zu einem Verbot von Plastikpellets ist Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU und wird als nächstes im Europäischen Parlament und im Rat beraten.