Europäische Kommission schlägt Fahrradstrategie für die EU-Verkehrspolitik vor

Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2023 einen Vorschlag für eine Europäische Erklärung zum Radverkehr vorgelegt, in der das Radfahren als nachhaltiges, zugängliches und integratives, erschwingliches und gesundes Verkehrsmittel anerkannt wird, das einen großen Mehrwert für die EU-Wirtschaft darstellt. In der Erklärung werden Grundsätze zur Förderung des Radverkehrs aufgeführt, an denen sich künftige Maßnahmen in der EU orientieren sollen.
Um die Qualität, Quantität, Kontinuität und Attraktivität der Radverkehrsinfrastruktur in allen Mitgliedstaaten zu verbessern, sind klare Zusagen erforderlich, z.B. sichere und zusammenhängende Radverkehrsnetze in den Städten, eine bessere Anbindung an den öffentlichen Verkehr, sichere Abstellplätze, die Einrichtung von Ladestationen für E-Bikes und Radschnellwege, die die Städte mit den ländlichen Gebieten verbinden.
In insgesamt acht Kapiteln wird eine umfassende Strategie zur Förderung des Radverkehrs in der EU skizziert, die die Bereiche Politikentwicklung, Verbesserung der Infrastruktur, Sicherheit, Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Datenerhebung umfasst:
  • Kapitel I: Entwicklung und Stärkung der Radverkehrspolitik

o   Betont die Rolle der EU, der Mitgliedstaaten und der lokalen Behörden bei der Förderung des Radverkehrs.

o   Verpflichtung zur Entwicklung, Verabschiedung und Stärkung von Radverkehrspolitiken.

o  Priorisierung von Radverkehrsmaßnahmen in der nachhaltigen städtischen Mobilitätsplanung.

o   Ermutigung von Unternehmen, den Radverkehr durch verschiedene Programme zu fördern.

o Förderung des Radverkehrs durch Sensibilisierungskampagnen und den Aufbau von Kapazitäten.

  • Kapitel II: Förderung einer integrativen, erschwinglichen und gesunden Mobilität
o   Förderung des Zugangs zum Radfahren für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen und benachteiligte Gruppen.
o   Hervorhebung der Erschwinglichkeit des Radfahrens.
o   Schwerpunkt auf der Förderung der gesundheitlichen Vorteile des Radfahrens.
  • Kapitel III: Schaffung von mehr und besserer Radverkehrsinfrastruktur
o   Betont die Notwendigkeit, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern.
o Verpflichtung zum Ausbau einer sicheren und kohärenten Radverkehrsinfrastruktur.
o   Förderung der Trennung von Radwegen und motorisiertem Verkehr.
o  Ziel ist es, ein kohärentes Radverkehrsnetz zu schaffen und die Konnektivität zu verbessern.
  • Kapitel IV: Erhöhung der Investitionen und Schaffung günstiger Bedingungen für den Radverkehr 
    • Betont die Bedeutung von Investitionen in den Radverkehr.
    • Verpflichtung zur Bereitstellung von Finanzmitteln und Unterstützung für radverkehrsbezogene Projekte.
    • Integration des Radverkehrs in Investitionspläne auf allen Verwaltungsebenen.
  • Kapitel V: Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Gefahrenabwehr
o   Konzentriert sich auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer.
o Verpflichtung, auf die „Vision Zero hinzuarbeiten und die Zahl der Todesopfer und Verletzten zu verringern.
o   Durchsetzung der Verkehrssicherheitsvorschriften und Förderung der Sicherheit von E-Bikes.
o   Bekämpfung des Fahrraddiebstahls und Förderung der Fahrradausbildung.
  • Kapitel VI: Unterstützung von hochwertigen grünen Arbeitsplätzen und der Entwicklung einer europäischen Fahrradindustrie
o   Hervorhebung der wirtschaftlichen Vorteile des Radfahrens.
o   Engagement für die Förderung der europäischen Fahrradindustrie.
o   Unterstützung für die Fahrradproduktion und den Dienstleistungssektor.
o   Ziel ist die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Entwicklung von Qualifikationen in fahrradbezogenen Bereichen.
  • Kapitel VII: Förderung der Multimodalität und des Radtourismus
o   Förderung der Integration des Fahrrads mit anderen Verkehrsträgern.
o   Verpflichtung zur Verbesserung der multimodalen Konnektivität.
o   Förderung von Bike-Sharing-Systemen und des Radverkehrs für den Tourismus.
  • Kapitel VIII: Verbesserung der Erhebung von Daten über den Radverkehr
o   Hervorhebung der Bedeutung einer einheitlichen Datenerhebung.
o Verpflichtung zur Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf den Radverkehr.
o   Festlegung von Basisdaten und harmonisierten Indikatoren für den Radverkehr.

Die nächsten Schritte

In einem nächsten Schritt können das Europäische Parlament und der Rat den Text überprüfen und gegebenenfalls weitere Verpflichtungen hinzufügen, um die Umsetzung dieser nicht verbindlichen Erklärung zu verbessern, die schließlich von allen drei Organen unterzeichnet wird.