Kommission schlägt neue Erleichterungen für KMU in der EU vor

Kommission strebt faires Wettbewerbsumfeld für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) an

Am 12. September 2023 hat die Europäische Kommission ein KMU-Maßnahmenpaket mit insgesamt drei EU-Gesetzesvorschläge zur Senkung der Befolgungskosten für große, länderübergreifend handelnde Unternehmen in der EU vorgelegt.

Die Kommission schlägt ein neues, gemeinsames Regelwerk vor, welches die Basis der Steuerbemessung von Unternehmensgruppen bilden soll. Unter dem Namen Business in Europe: Framework for Income Taxation, oder auch kurz BEFIT genannt, werden die bereits erwähnten Befolgungskosten um bis zu 65% reduziert. Diese Maßnahme bezieht sich auf Unternehmen, die in mehr als einem EU-Mitgliedstaat agieren und derselben Gruppe zugehören. Daraufhin wird ein, auf das jeweilige BEFIT-Gruppen-Mitglied angepasster prozentualer Anteil an der Bemessungsgrundlage ermittelt. Steuerbehörden haben indes mit Einführung dieses Vorschlags die Möglichkeit, geschuldete Steuern einfacher festzusetzen.

Warum solch ein Regelwerk eingeführt werden soll, lässt sich an zwei Beispielen erläutern. Zum einen verlangen die 27 unterschiedlichen Steuersysteme jeweils die Einhaltung ihrer Vorschriften, was den grenzüberschreitenden Unternehmen allerdings eine große Summe Geld kostet. Infolgedessen resultiert daraus ein Wettbewerbsnachteil dieser Unternehmen und verhindert die Investitionen derer in die EU.
Dieser Vorschlag löst frühere Vorschläge der EU-Kommission bezüglich einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) und einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ab, die seit 2022 anhängig waren.

Verpflichtend werden sollen die künftigen Regeln für Konzerne, bei denen die folgenden Punkte additiv vorliegen:
  • Ausübung der Tätigkeit innerhalb der EU-Mitgliedstaaten;
  • Erreichung eines jährlichen Gesamtbetrages von mindestens 750 Mio. EUR;
  • Muttergesellschaft muss mindestens drei Viertel (3/4) der Eigentumsrechte oder der Gewinnbeteiligungsansprüche innehaben.

Kommission strebt faires Wettbewerbsumfeld für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) an

Ebenfalls am 12. September 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt, mit dem im Kern KMU künftig frei über die Anwendung nationaler Vorschriften entscheiden können sollen, sofern ein konsolidierter Abschluss erstellt wird.
In Europa entfallen 99% der Unternehmen auf KMU, weshalb ihnen ein essenzieller Teil zukommt, wenn es um die digitalen und ökologischen Veränderungen geht. Jedoch sind sie in den vergangenen Jahren durch etliche Krisen stark eingeschränkt und verunsichert worden.
Um diese nun kurzfristig zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und für Fairness auf dem Binnenmarkt zu sorgen, schlägt die Kommission neue Methoden vor, darunter:

Zusätzlich schlägt die Kommission einige nichtlegislative Maßnahmen vor, mit denen KMU gestärkt werden sollen.
  • Um beispielsweise die KMU bei zukünftigen EU-Rechtsvorschriften nicht außer Acht zu lassen, soll künftig ein KMU-Beauftragter der EU ernannt werden, der eng mit den KMU-Beauftragten in den Mitgliedstaaten kooperieren soll. Neue Innovationen werden im Zuge eines verstärkten Einsatzes von Reallaboren geschaffen.
  • Bis Jahresende sollen Verwaltungsverfahren für KMU mithilfe des Systems der einmaligen Erfassung simplifiziert und digitalisiert werden. Hinzukommend liegt der Plan vor, die Berichtspflichten um bis zu 25 % zu reduzieren.
  • Investitionen für KMU sollen verstärkt werden und ein Anteil der EU-Garantie, welcher durch eine Einrichtung und Stärkung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) entsteht, kann von KMU genutzt werden. Zusätzlich wird über Themen bezüglich der Nachhaltigkeit mithilfe eines einheitlichen Systems informiert und somit die Möglichkeiten der Nutzung von nachhaltiger Finanzierung erweitert.
  • Auf Seiten des Arbeitsmarkts ist die Förderung von Schulungsmaßnahmen essenziell, welche durch den Kompetenzpakt der EU ermöglicht werden.
  • Abschließend soll das Wachstum von KMU intensiviert werden. Dies geschieht durch die Überprüfung der Schwellenwerte der Definition von KMU, eine Einheitlichkeit dieser und einer eventuellen Veränderung der Pflichten von kleinen Mid Caps.

Erweitert wurden diese Initiativen um den Vorschlag bezüglich der Vereinheitlichung der Vorschriften für Verrechnungspreise innerhalb der EU. Vorteile dieser Maßnahme sind unter anderem die Erhöhung der Rechtssicherheit im Steuerbereich oder auch die Risikoreduzierung von einer doppelten Besteuerung und Rechtsstreitigkeiten.


Die nächsten Schritte

Die Vorschläge für neue EU-Rechtsakte sind Gegenstand der Gesetzgebungsverfahren der EU und werden als Nächstes im Rat sowie im Europäischen Parlament beraten. 
Über den Fortgang der Gesetzgebungsverfahren informiert die Legislative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlamentes


Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (unter Anhörung des Europäischen Parlamentes)  für die Einrichtung einer einheitlichen Zuständigkeit der Steuerhoheit für grenzüberschreitend tätige KMU innherhalb der EU
© Europäische Union / EP


Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (unter Anhörung des Europäischen Parlamentes)  ein gemeinsames Rahmenregelwerk für die Besteuerung von Unternehmen

© Europäische Union / EP


Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (unter Anhörung des Europäischen Parlamentes) zur Vereinheitlichung der Vorschriften für Verrechnungspreise innerhalb der EU
© Europäische Union / EP


Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Eingrenzung des Zahlungsverzugs bei kommerziellen Transaktionen
© Europäische Union / EP