Ihre Stimme ist gefragt - Aktuelle EU-Konsultationen

Welche Anforderungen sollten an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten (Öfen) gestellt werden?

Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit stellen zwei Schlagwörter dar, die aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken sind. Rechtsvorschriften, die sich mit der Thematik des Ökodesigns beschäftigen, setzen sich zum Ziel, genau diese umweltrelevanten Aspekte zu verbessern. Produkte mit der schlechtesten Energieeffizienz sollen aus dem Markt ausscheiden, Treibhausgase minimiert sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützt werden, im eigenen Haushalt Energiekosten zu reduzieren. Die Überprüfung der aktuellen Ökodesign-Rechtsvorschriften soll zu einer erheblichen Verringerung der Schadstoffemissionen führen.

Der Kommission ist es daher ein Anliegen, die momentan in Geltung befindlichen Ökodesign-Maßnahmen für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte zu evaluieren. Darunter versteht man Öfen, die unter normalen Umständen mit Holzscheiten, Holzschnitzeln, Holzpellets, Kohle oder anderen diversen festen Brennstoffen betrieben werden.

Die Antworten auf diese EU-weite Umfrage werden sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Erarbeitung dieser Initiative beachtet. Im 1. Quartal 2025 ist mit der Mitteilung der Kommission zu rechnen. Die Kommission hofft auf Rückmeldungen von Sachverständigen und Vertretern aller relevanten interessierten Parteien, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Geräteherstellern, Verbraucher- oder Umweltorganisationen, Einzelhandels- oder Reparaturunternehmen, nationalen Behörden und Privatpersonen. Den Interessenträgern soll dadurch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Erfahrungen mit der Durchführung der geltenden Verordnungen für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte zu teilen und zusätzliche Rückmeldungen zu Markt- oder Technologieentwicklungen seit der letzten Analyse im Jahr 2015 zu erstatten.

Der Fragebogen ist auch in deutscher Sprache abrufbar und in Abschnitte für Nutzer, Einzelhändler, Installateure/Reparaturbetriebe, Hersteller sowie die Öffentlichkeit/NRO aufgeteilt.

Beiträge können bis zum 14. Dezember 2023 eingereicht werden.


Welche Anforderungen sollen an die umweltgerechte Gestaltung und die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln gestellt werden?

Energieeffizienz stellt einen Aspekt dar, dem in Zeiten des Klimawandels besondere Aufmerksamkeit gebührt. Ökodesign-Vorschriften sollen für eine Verbesserung ebendieser Energieeffizienz sorgen. Während sich das Ökodesign damit auseinandersetzt, Produkte mit schlechter Leistung vom Markt zu verdrängen, sorgt das Energieetikett für Transparenz im Kaufzeitpunkt. Beide Maßnahmen dienen dazu, Emissionen sowie Energiekosten zu minimieren.

Daher setzt sich die Kommission mit dieser Konsultation zum Ziel, derzeit geltende Vorschriften in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu evaluieren. Prämisse der Initiative ist es, zur Verwirklichung der Klimaneutralität in der EU beizutragen.

Die Rückmeldungen auf diese EU-weite Umfrage werden sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Erarbeitung dieser Initiative beachtet. Im 1. Quartal 2025 ist mit der Mitteilung der Kommission zu rechnen. Die Kommission freut sich über Beiträge von Sachverständigen und Vertreterinnen und Vertretern aller relevanten Interessenträger, einschließlich - jedoch nicht beschränkt auf – Geräteherstellern, Verbraucher- oder Umweltorganisationen, Einzelhandels- oder Reparaturunternehmen, nationalen Behörden und Privatpersonen. Den Interessenträgern soll dadurch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Erfahrungen mit der Durchführung der geltenden Verordnungen für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte zu teilen und zusätzliche Rückmeldungen zu Markt- oder Technologieentwicklungen seit der letzten Analyse im Jahr 2015 zu erstatten.

Der Fragebogen ist auch in deutscher Sprache abrufbar und in Abschnitte für Nutzerinnen und Nutzer, Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Installateure/Betriebe, Hersteller sowie die allgemeine Öffentlichkeit/NRO gegliedert.

Beiträge können bis zum 14. Dezember 2023 eingereicht werden.