Sozialwirtschaft

Kommission schlägt Ratsempfehlung vor und präsentiert „Gateway“ für die Sozialwirtschaft

In Europa sind 13,6 Mio. Menschen in 2,8 Mio. sozialen Vereinen, Genossenschaften und Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen beschäftigt. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen wird oft unterschätzt. Soziale Einrichtungen tragen aber zur Wertschöpfung bei und schaffen Arbeitsplätze, auch wenn nicht Maßnahmen der Gewinnmaximierung im Vordergrund stehen, sondern soziale oder ökologische Erwägungen. Soziale Einrichtungen leisten daher einen großen gesellschaftlichen Auftrag, werden aber oft durch Hindernisse in ihrer Weiterentwicklung eingeschränkt, wie z.B. durch mangelnde Akzeptanz in der Bevölkerung, steuerliche Hürden, durch eingeschränkten Zugang zu Förderungen oder Mangel an Information darüber etc.

Die inhaltliche Grundlage für das aktuelle Vorhaben der Europäischen Kommission, diese Hürden zu überwinden und neue Impulse zur Förderung der Sozialwirtschaft in Europa zu stärken, bildet der am 9. Dezember 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Aktionsplan zur Förderung der Sozialwirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Aktionsplan aus dem Jahr 2021 ist wiederum das Ergebnis von Umsetzungsmaßnahmen der Europäischen Kommission auf der Grundlage ihrer Initiative für soziales Unternehmertum. Schaffung eines ‚Ökosystems' zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation aus dem Jahr 2011.

Als weiteren Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans 2021 hat die Europäische Kommission am 13. Juni 2023 zwei konkrete Maßnahmen zur Förderung der Sozialwirtschaft in Europa und zur Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung für die gesellschaftliche Bedeutung sozialer Einrichtungen und ihrer Dienste vorgeschlagen.

Kommission schlägt Empfehlung des Rates vor

Der Vorschlag für eine Ratsempfehlung vom 13. Juni 2023 soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, umfassende Strategien zur Stärkung der Sozialwirtschaft zu entwickeln, ihre politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen diesen Zielen entsprechend anzupassen und die Sozialwirtschaft in allen Bereichen zu fördern. Nach erfolgter Annahme dieser Empfehlung durch den Rat sind die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, innerhalb von 18 Monaten ihre Strategien anzunehmen oder anzupassen. Um eine effiziente Umsetzung zu ermöglichen, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, eine zentrale Kontaktstelle als „Botschafter der Sozialwirtschaft" sowie auf regionaler und lokaler Ebene koordinierende Stellen für die Sozialwirtschaft einzurichten. Die folgenden Maßnahmen schlägt die Kommission vor:
  • Arbeitspolitische Maßnahmen zur Förderung der Gründung sozialwirtschaftlicher Unternehmen und ihrer Beschäftigten, z.B. durch Schulungen;
  • Förderung des Zugangs zu hochwertigen Sozial- und Pflegediensten und Wohnraum, vor allem für benachteiligte Gruppen;
  • Verbesserung des Zugangs zu Forschung, Förderungen und EU-Mitteln, z.B. InvestEU, Europäischer Sozialfonds Plus, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung sowie Sensibilisierung der Bevölkerung für die gesellschaftliche Bedeutung der Sozialwirtschaft;
  • Verbesserung des Marktzugangs sozialer Einrichtungen durch Vergabe öffentlicher Aufträge und der Nutzung von Möglichkeiten im Rahmen der staatlichen Beihilfen;
  • steuerliche Anreize zur Unterstützung der Sozialwirtschaft.
Die Maßnahmensollendazu beitragen, neue hochwertige Arbeitsplätze in unterschiedlichen Bereichen der Sozialwirtschaft zu schaffen, die regionale Wirtschaft zu fördern und den sozialen sowie territorialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union zu stärken.

Kommission lanciert „Gateway“ für die Sozialwirtschaft

Das EU-weite Gateway für die Sozialwirtschaft ist eine webbasierte Plattform mit Angeboten für Einrichtungen und Unternehmen aus unterschiedlichen Bereichen der Sozialwirtschaft. Es bietet Informationen über
  • EU-Finanzierungen,
  • Schulungsmöglichkeiten und Veranstaltungen sowie
  • länderspezifische Informationen und Hinweise zu zusätzlichen Ressourcen.
Mit mehr als 60 Maßnahmen, die im Aktionsplan für die Sozialwirtschaft skizziert sind, setzt die Europäische Kommission ein ehrgeiziges Programm um, das die Rahmenbedingungen für die Sozialwirtschaft verbessern soll. Die Kommission hofft dabei auf eine breite Unterstützung aus der Community der Sozialwirtschaft.Eine Halbzeitüberprüfung der Umsetzung des Aktionsplans ist für das Jahr 2025 geplant.