Kommission präsentiert Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherheit Europas

Die Krisen der letzten Jahre,wie die Covid-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine, aber auch politische Einmischung und Desinformationen aus dem Ausland, Cyberattacken gegen europäische Einrichtungen und Infrastrukturen sowie geopolitische Spannungen haben klar verdeutlicht, wie sehr die wirtschaftliche Sicherheit Europas Gefahren ausgesetzt und Europa von wirtschaftlichen Gütern, Technologien und Rohstoffen abhängig ist.

Am 20. Juni 2023 haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, eine Europäische Strategie zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit Europas vorgelegt. „Die wirtschaftliche Stärke der EU beruht auf unserem einzigartigen Binnenmarkt und einem offenen, regelbasierten Welthandel. Doch die aktuellen geopolitischen Verschiebungen und die rasante Entwicklung sensibler Technologien zwingen uns zu einem Balanceakt: Wir müssen unsere wirtschaftliche Sicherheit bewahren und gleichzeitig sicherstellen, dass wir weiterhin von einer offenen Wirtschaft profitieren", fasste der für Handel zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis, das Ziel der Strategie zusammen.

Die Umsetzung einer Europäischen wirtschaftspolitischen Sicherheitsstrategie erfordert transparente Methoden und Kriterien, um Risiken im Zusammenwirken der Europäischen Kommission mit den Mitgliedstaaten, dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik und dem Privatsektor zu bewerten und folgende Ziele erreichen zu können:
  • Widerstandsfähigkeit der Versorgungsketten;
  • Physische und Cyber-Sicherheit kritischer Infrastrukturen;
  • Technologiesicherheit und Schutz vor dem Abfluss von Technologien und Know-how;
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit zum Schutz vor wirtschaftlichen Attacken.
Zur Minderung der Risiken werden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit von einschränkenden Maßnahmen und deren Treffsicherheit drei Ansätze vorgeschlagen:
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Stärkung des EU-Binnenmarktes sowie von Qualifikation, Technologie, Innovationen und der industriellen Potenziale der EU;
  • Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit durch den Einsatz bestehender und neuer Instrumente;
  • Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittstaaten auf der Grundlage einer internationalen regelbasierten Wirtschaftsordnung und den Abschluss von Handelsabkommen sowie durch Investitionen in die nachhaltige Wirtschaft.
Um diese Ziele erreichen zu können, wurden in der Mitteilung vom 20.6.2023 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
  • Entwicklung von Grundlagen und Methoden zur Bewertung von Risiken, u.a. die Erstellung einer Liste mit den zum Schutz der wirtschaftlichen Sicherheit Europas erforderlichen Technologien;
  • Dialog mit dem Privatsektor, um Unternehmen für wirtschaftliche Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren;
  • Entwicklung kritischer Technologien im Rahmen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP);
  • Überprüfung der Verordnung über das Screening ausländischer Direktinvestitionen (die Wirtschaftskammer Österreich bezeichnet diese Maßnahme als „sehr umstritten", weil solche Maßnahmen zu einer Markteinschränkung führen können);
  • vollständige Umsetzung der Verordnung über die Kontrolle und Ausfuhr von Gütern und Bewertung von Sicherheitsrisiken, die sich aus Forschung und Investitionen von europäischen Unternehmen im Ausland ergeben können, vor allem in Technologien mit doppeltem Verwendungszweck;
  • Prüfung der zur Verfügung stehenden Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); sowie die Beauftragung der Einheitlichen Intelligenzanalysekapazität der EU (Single Intelligence Analysis Capacity, SIAC) zur Erkennung wirtschaftlicher Bedrohungen - SIAC bildet den organisatorischen Rahmen für den zivilen und militärischen Nachrichtendienst der EU: EU INTCEM (EU Intelligence Analysis Centre) und EUMS (Military Staff of the European Union), beide sind organisatorisch Teil des Auswärtigen Dienstes der EU;
  • Integration der Schutzmaßnahmen in die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten in diesen Bereichen.