Kommission: Güterverkehr in Europa soll klimafreundlicher werden

Die Europäische Kommission hat am 11. Juli 2023 ein Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs vorgelegt. Das Paket umfasst
  • einen Vorschlag für die Verbesserung des Eisenbahninfrastrukturmanagements: Der Vorschlag soll eine effizientere Zuweisung von Schieneninfrastrukturkapazitäten ermöglichen, indem das Verfahren flexibler gestaltet und den Infrastrukturbetreibern eine größere Rolle bei der Ermittlung des Verkehrsbedarfs eingeräumt wird. Mit dem Vorschlag soll weiters sichergestellt werden, dass der Prozess der Digitalisierung in den Mitgliedstaaten kohärent ist und zu besser koordinierten Eisenbahndiensten in der gesamten EU führt;
  • einen Vorschlag für die Schaffung neuer Anreize für emissionsarme Lastkraftwagen: Die Mitgliedstaaten können nach wie vor die Gewichts- und Abmessungsgrenzen für schwere Nutzfahrzeuge im innerstaatlichen Verkehr festlegen. Die 2015 erwirkte Ausnahme-Regelung kann damit aufrecht bleiben: Sie ermöglicht ein Fahrverbot für überlange LKW (Gigaliner bzw. Lang-LKW) in Österreich; sowie
  • einen Vorschlag für einen gemeinsamen methodischen Ansatz für Unternehmen bei der Berechnung ihrer Treibhausgasemissionen (CountEmissionsEU). Mit diesem Vorschlag soll ein gemeinsamer Rahmen für die Quantifizierung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen geschaffen werden, um unter anderem eine bessere Vergleichbarkeit von Diensten zu ermöglichen. Der Verordnungsvorschlag sieht keine Pflicht zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen vor. Jedoch muss sich jedes Unternehmen, das beschließt, Informationen über Treibhausgasemissionen aus Verkehrsdienstleistungen zu berechnen und offenzulegen, an die CountEmissionsEU-Vorschriften halten.
Nach Angaben der Europäischen Kommission  ist der Güterverkehr für über 30% der verkehrsbedingten CO2-Emissionen verantwortlich und stellt eine wesentliche Quelle für Luftschadstoffemissionen dar.
Daher sei die Dekarbonisierung und Ökologisierung des Güterverkehrs von entscheidender Bedeutung für die Erreichung der Klima- und Umweltziele, wie sie im europäischen Grünen Deal festgelegt sind.

Die nächsten Schritte

Die Vorschläge der Kommission sind Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU und werden als Nächstes vom Europäischen Parlament und im Rat beraten.