Ihre Stimme ist gefragt – aktuelle EU-Konsultationen

​Verursacherprinzip – inwieweit findet eine Umsetzung auf Unionsebene statt?

Unter dem Verursacherprinzip versteht man einen Grundsatz des Umweltschutzes, demzufolge Verursacherinnen und Verursacher von Umweltverschmutzung für Maßnahmen zu deren Vermeidung, Verminderung und Beseitigung sowie für Kosten aufkommen müssen, die der Gesellschaft durch die verursachte Umweltbelastung entstehen. Das Prinzip bietet einen Anreiz, Umweltschäden von vornherein zu vermeiden. Verursacherinnen und Verursacher werden demnach unmittelbar selbst zur Verantwortung gezogen. Es geht dabei vor allem um Umweltwirksamkeit, wirtschaftliche Effizienz und einen gerechten Übergang, der soziale Ungleichheiten minimiert, die sich aus den Auswirkungen auf die Umwelt und der Umweltpolitik ergeben.

Nach Artikel 191 Abs 2 AEUV hat es sich die Union zum Ziel gesetzt, das Verursacherprinzip in ihrer Umweltpolitik umzusetzen. Der Europäische Rechnungshof ist jedoch zum Schluss gekommen, dass das Verursacherprinzip in unterschiedlichem Maße in der EU-Umweltpolitik berücksichtigt und umgesetzt wird und daher keine umfassende Wirkung erzielt. Als Reaktion auf die Empfehlung des Rechnungshofes kündigte die Kommission in ihrem Null-Schadstoff-Aktionsplan an, Empfehlungen für die Umsetzung des Verursacherprinzips auf der Grundlage einer Eignungsprüfung im Jahr 2024 auszuarbeiten.

Die EU untersucht im Zuge dieser Eignungsprüfung, inwieweit sie das Verursacherprinzip im Rahmen von politischen Konzepten und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, auch tatsächlich anwendet. Sie befasst sich mit Aspekten wie dem Einsatz marktgestützter Instrumente durch die EU und die EU-Mitgliedstaaten, der indirekten Zahlung von umweltschädlichen Subventionen an die Verursacherin bzw. den Verursacher oder der möglichen Nichtumsetzung des Verursacherprinzips im Rahmen von EU-Fonds sowie mit der Art und Weise, wie Umwelthaftungen gehandhabt werden und dem Einsatz von Preisgestaltung in der Politik.

Zu diesem Zweck sollen im Rahmen der EU-weiten Umfrage Ansichten eingeholt und Fakten gesammelt werden, um herauszufinden, inwieweit die Umsetzung des Verursacherprinzips funktioniert sowie welchen Mehrwert dessen Umsetzung für die Union beinhaltet.

Zielgruppe der Konsultation sind die breite Öffentlichkeit, sofern Interesse an diesem Thema besteht, sowie insbesondere Umwelt-NRO, Vertreterinnen und Vertreter aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die EU-Mitgliedstaaten.

An der Konsultation kann man sich bis 4. August 2023 beteiligen.


Welche Hindernisse bestehen bezüglich der Einführung von Wärmepumpen?

Die flächendeckende Einführung von Wärmepumpen ist für den Übergang zu sauberer Energie und für die Verwirklichung der Klimaneutralität gemäß den Zielen des europäischen Grünen Deals von zentraler Bedeutung. Vor allem im Gebäudesektor soll in nächster Zukunft verstärkt auf Wärmepumpen gesetzt werden.

Der REPowerEU-Plan sieht vor, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz Vorrang einzuräumen, um dadurch die Importe fossiler Brennstoffe zu verringern und die derzeitige Verbreitungsquote von Wärmepumpen in Gebäuden zu verdoppeln. Außerdem wird eine schnellere Verbreitung großer Wärmepumpen für Fernwärme- und Fernkältenetze gefordert.

Im Zuge der Initiative soll ein Aktionsplan mit spezifischen Maßnahmen erstellt werden, um die wichtigsten Hindernisse zu beseitigen und die Faktoren für eine schnellere Verbreitung von Wärmepumpen zu stärken. Dieser soll die Etablierung regulatorischer und nicht-regulatorischer sowie unterstützender Instrumente beinhalten. Darüber hinaus soll ein erleichterterer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten – insbesondere zu einschlägigen EU-Förderprogrammen - geschaffen werden. Die Verbesserung der Kommunikationskanäle mit allen Interessengruppen und die Etablierung von Kompetenzpartnerschaften sollen die Einführung von Wärmepumpen erleichtern. Darüber hinaus sollen aktualisierte Rechtsvorschriften dafür sorgen, ein ausreichend starkes politisches Signal für den Wärmepumpenmarkt zu setzen.

Ziel der Initiative ist es, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und die Ansichten, Standpunkte und Ideen der Interessenträger in Bezug auf Hindernisse für die Einführung von Wärmepumpen zu analysieren. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Kommission bei der Erlangung eines gemeinsamen Verständnisses der erforderlichen politischen Maßnahmen behilflich sein.

Beiträge können bis 30. August 2023 eingereicht werden.

Wie soll es in Zukunft mit dem CO2-Management in der Industrie weitergehen?

CO2-Abscheidung, -Nutzung und –Speicherung (CCS/CCU) spielen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der CO2-Neutralität in der EU bis 2050. Diese Technologien bieten Möglichkeiten zur Dekarbonisierung von schwer zu dekarbonisierenden Sektoren und können wesentlich zur CO2-Entnahme in der Industrie beitragen.

Im Zuge dieser Initiative wird analysiert, welche Rolle diese Prozesse bei der Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft bis 2050 spielen können und welche Mittel ergriffen werden müssen, um ihr Potenzial zu optimieren. Die Untersuchung bezieht sich dabei auf die technologischen Optionen für Transport, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid. Diese Prozesse sind bekannt als:
  • CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS): Das CO2 wird aus Industrieemissionen oder direkt aus der Luft abgeschieden und im Anschluss dauerhaft gespeichert.
  • CO2-Abscheidung und -nutzung (Carbon Capture and Utilisation, CCU): Das CO2 wird abgeschieden und wiederverwendet (z. B. durch Mineralisierung oder zur Herstellung von Brennstoffen und anderen Produkten).
  • CO2-Entnahmen in der Industrie: Ein Prozess führt zu negativen Netto-CO2-Emissionen, z. B. wenn das CO2 aus nichtfossilen industriellen Quellen abgeschieden und dauerhaft gespeichert wird. Diese Konsultation betrifft nur technologische Lösungen für die CO2-Entnahme, nicht aber naturbasierte Lösungen.
Die Kommission hofft auf Informationen und Rückmeldungen von allen Einzelpersonen und Parteien, die ihre Meinung zu dem Thema teilen möchten.

Beiträge können bis 31. August 2023 eingereicht werden.


© Europäische Union / EK



Wie gut funktioniert die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte?

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, auch bekannt als WEEE-Richtlinie, regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Ressourceneffizienz zu fördern.

Im Rahmen der Bewertungen wird analysiert, inwieweit die Richtlinie den gesteckten Zielen und Erwartungen entspricht. Die Untersuchung bezieht sich auch auf die Integration der Richtlinie in übergeordneten Politikziele der EU, darunter der europäische Grüne Deal und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.

Im Zuge der Konsultation soll die Angemessenheit der Ziele und des Geltungsbereichs geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Richtlinie zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Diese Ziele umfassen unter anderem die Reduzierung der Ressourcennutzung und die Verbesserung der Ressourceneffizienz.

Die Kommission hofft auf Informationen und Rückmeldungen von verschiedenen Interessengruppen, darunter Unternehmen, Behörden, Forscherinnen und Forschern und Bürgerinnen und Bürgern, die an der Umsetzung der Richtlinie beteiligt waren.

Beiträge können bis 22. September 2023 eingereicht werden.