Rat erzielt Einigung über wichtige Asyl- und Migrationsgesetze

Die im Rat versammelten Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben am 8. Juni 2023 eine Einigung über zwei wichtige Gesetzgebungsakte des Asyl- und Migrationspakets erzielt.

Beide Rechtsakte sind Teil des Migrations- und Asylpakets, das mehrere Vorschläge der Kommission zu einer Reform der Migrations- und Asylvorschriften der EU umfasst und über das die EU-Gesetzgeber seit September 2020 beraten.

Die Europäische Kommission begrüßte am 9. Juni 2023 den Verhandlungsfortschritt im Rat. Die erzielte Einigung sei ein echter Durchbruch nach langen, intensiven Verhandlungen. Damit habe man nun eine „gute Grundlage für die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat“.

Die Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, dass ein beschleunigtes Grenzverfahren an der EU-Außengrenze eingeführt werden soll, das insbesondere für Flüchtlinge aus Drittstaaten gelten soll, für die die Anerkennungsquote unter 20 % liegt.

Weiters haben sich die Ministerinnen und Minister im Rat darauf geeinigt, dass Mitgliedstaaten Flüchtlinge von Grenzstaaten auf der Grundlage eines verpflichtenden Solidaritätsmechanismus übernehmen bzw. einen finanziellen Ausgleich oder bestimmte alternative Solidaritätsmaßnahmen gewähren sollen. Damit liegt die Verhandlungsposition des Rates („Allgemeine Ausrichtung“) fest.

Die konsolidierten Fassungen der Allgemeinen Ausrichtungen
wurden auf den Internet-Seiten des Rates veröffentlicht.

Nächste Schritte

Die Allgemeine Ausrichtung des Rates dient dem Land, das den Ratsvorsitz führt (bis 31. Dezember 2023 Spanien, ab 1. Jänner 2024 Belgien, ab 1. Juli 2024 Ungarn) als Verhandlungsgrundlage in den so genannten „Trilog-Verhandlungen“ über den EU-Gesetzesvorschlag mit dem EU-Ko-Gesetzgeber, dem Europäischen Parlament.
Nach dem Erzielen einer politischen Einigung im Trilog muss das Gesetz abschließend vom Plenum des Europäischen Parlamentes und im Rat formell beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, bevor es in Kraft treten kann.
Die Europäische Kommission strebt an, dass die neuen Regelungen im April 2024 in Kraft treten können.