Strenge Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören laut globalen Korruptionsindizes im weltweiten Vergleich zu den Ländern mit den geringsten Korruptionsdelikten. Dennoch hat eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2022 ergeben, dass 68% der Bevölkerung in der EU der Meinung sind, dass in ihrem Land Korruption weit verbreitet sei und 51% der Befragten aus dem Unternehmenssektor halten es für unwahrscheinlich, dass in ihrem Land korrupte Unternehmen oder Personen einer Strafverfolgung unterzogen würden. Das finanzielle Ausmaß von Korruptionsdelikten ist schwierig zu erfassen, aber man geht davon aus, dass der europäischen Wirtschaft dadurch pro Jahr ein Schaden in Höhe von ca. EUR 120 Mrd. entsteht.

Diese Umfrage hat auch ergeben, dass nur 31% der Befragten die Antikorruptionsmaßnahmen in ihrem Land für wirksam halten. Dieses Ergebnis hat mehrere Gründe: Zum einen sind im Bereich der Korruptionsbekämpfung die strafrechtlichen Vorschriften auf EU-Ebene fragmentiert und Korruptionsdelikte sowie Sanktionen werden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt. Zum anderen sind nationale Bestimmungen in den Mitgliedstaaten nur teilweise mit EU-Recht harmonisiert oder werden nur auf das Delikt Bestechung angewendet, während bei Korruptionsdelikten wie Veruntreuung, unerlaubte Einflussnahme, Amtsmissbrauch, illegale Bereicherung etc. bislang noch keine Harmonisierung erfolgt ist. Unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften verhindern daher eine rasche und effektive Strafverfolgung durch die Behörden, vor allem in Fällen von grenzüberschreitenden Korruptionsfällen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat im September 2022 in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, dass sie „die Korruption mit all ihren Erscheinungsformen in den Fokus rücken“ werde und betont: „Wenn wir Beitrittskandidaten auffordern, ihre Demokratien zu stärken, sind wir nur dann glaubwürdig, wenn wir auch die Korruption bei uns selbst beseitigen. Deshalb wird die Kommission im kommenden Jahr Vorschläge zur Aktualisierung unseres Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung vorlegen.


ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt.

Im Überblick 


Korruptionsprävention und Aufbau einer Integritätskultur

  • Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen;
  • umfassende Berichtspflichten, Transparenz und Offenlegung von Vermögenswerten vor allem im Öffentlichen Sektor;
  • Einrichtung von Stellen, die auf Korruptionsbekämpfung spezialisiert sind.


Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung

  • einheitliche Definition von Straftaten und Ausweitung von Korruptionstatbeständen;
  • Verschärfung strafrechtlicher Sanktionen;
  • Zusammenlegung der Rechtsvorschriften des öffentlichen und privaten Sektors.


Wirksame Ermittlungen und Strafverfolgungen bei Korruptionsdelikten

  • Sicherstellen geeigneter Ermittlungsinstrumente durch die Mitgliedstaaten für Staatsanwälte und Strafverfolgungsbehörden;
  • Aufheben von Vorrechten oder Befreiungen in Ermittlungsverfahren;
  • Festlegung einer einheitlichen Verjährungsfrist in Abstimmung mit dem zeitlichen Bedarf in Ermittlungsverfahren.


Ausweitung der Sanktionsinstrumente im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

  • Weltweite Verfolgung von schwerwiegenden Korruptionsdelikten.


Aufbau eines EU-Netzes und Nutzung bestehender Programme zur Korruptionsbekämpfung

  • Stärkung der Kooperation bestehender Einrichtungen, wie Eurojust, Europol, Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF);
  • Aufbau- und Resilienzfazilität, Betrugsbekämpfungsprogramm, Fonds für die innere Sicherheit, Instrument der technischen Unterstützung.