Ihre Stimme ist gefragt – aktuelle EU-Konsultationen

Welche Faktoren sollte das EU-Klimaziel für 2040 berücksichtigen?

Der Klimawandel wird die wichtigste Herausforderung der kommenden Jahrzehnte sein. Das Europäische Klimagesetz - eines der Kernelemente des europäischen Grünen Deals - vereint in sich die Verpflichtung der EU, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, sowie ihr Klimaziel für 2030, die Netto-THG-Emissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken.

Der Kommission ist es daher ein Anliegen, dass die EU bei der Klimaneutralität und Stärkung der Klimaresilienz vorankommt und auf Kurs bleibt: Da die erforderlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen tiefgreifend sind, das Zeitfenster nur kurz ist und die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen weitreichend sein müssen und da es wichtig ist, Anreize für die richtige Art von Investitionen zu schaffen und Anbindeeffekte bei fossilen Brennstoffen zu vermeiden, benötigt die EU einen klaren Pfad zur Verringerung der THG-Emissionen über 2030 hinaus, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Die Antworten auf diese EU-weiten Umfrage werden in die Folgenabschätzung der Kommission zu den Klimazielen der EU einfließen und damit für künftige Initiativen der EU – die die Kommission für Anfang 2024 ankündigt - zu Rate gezogen. Diese öffentliche Konsultation konzentriert sich auf das gesamte Ambitionsniveau für 2040 und befasst sich mit der möglichen Entwicklung und Rolle der klimapolitischen Instrumente der EU, um den Weg für eine künftige Analyse der politischen Maßnahmen zu ebnen, die die EU nach 2030 umsetzen muss.
Die Kommission hofft auf Beiträge und Rückmeldungen von Ämtern und Behörden, aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.
Er bietet einen Abschnitt für die breite Öffentlichkeit und einen Abschnitt für Expertinnen und Experten.

Beiträge können bis 23. Juni 2023 eingereicht werden.

Ist das EU-Katastrophenschutzverfahren ausreichend wirksam?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission in einer EU-weiten Sondierung an Ämter und Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Geprüft wird die Umsetzung des Beschlusses 1313/2013/EU zum Katastrophenschutzverfahren der Union für den Zeitraum 2017 bis 2022.
Die Kommission hofft auf Rückmeldungen und Anregungen zur Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz, Nachhaltigkeit und dem EU-Mehrwert des Unionsverfahrens. Die einlangenden Beiträge sollen für die Erstellung einer Studie hinzugezogen werden, die die Kommission voraussichtlich Ende 2023 vorlegen will.

Das Unionsverfahren ist das Herzstück der Tätigkeiten der EU im Bereich Katastrophenschutz: Mit dem Unionsverfahren soll der Katastrophenschutz in den 27 Mitgliedstaaten der EU und den acht teilnehmenden Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei) unterstützt werden. Durch seine externe Dimension stärkt das Unionsverfahren auch die globale Rolle der EU, indem es Solidarität über die EU-Grenzen hinaus stärkt.

Das Unionsverfahren kommt in allen Phasen des Katastrophenmanagement-Zyklus zur Anwendung (Verhütung, Vorsorge, Abwehr). Der Katastrophenmanagement-Zyklus veranschaulicht den fortlaufenden Prozess, mit dem Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft die Auswirkungen von Katastrophen vorhersehen und mindern, während und unmittelbar nach einer Katastrophe reagieren und Schritte zur Bewältigung der Folgen einer Katastrophe unternehmen.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.

Beiträge können bis 7. Juli 2023 eingereicht werden.

Gibt es beim EU-Verursacherprinzip Nachbesserungsbedarf?

Der Europäische Rechnungshof ist zu dem Schluss gekommen, dass das Verursacherprinzip in unterschiedlichem Maße in der EU-Umweltpolitik zum Ausdruck kommt und umgesetzt wird und daher nicht umfassend greift und unvollständig ist. Als Reaktion auf die Empfehlung des Rechnungshofes kündigte die Kommission in ihrem Null-Schadstoff-Aktionsplan an, „Empfehlungen für die Umsetzung des Verursacherprinzips auf der Grundlage einer Eignungsprüfung im Jahr 2024“ auszuarbeiten.

Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, die Ansichten der Interessenträger zur Umsetzung des Verursacherprinzips in der EU sowie mögliche entsprechende Nachweise zusammenzutragen und herauszufinden, was gut und was weniger gut funktioniert, sowie wo der Mehrwert der EU im Hinblick auf seine Umsetzung liegt.

Hintergrund:
Im Rahmen des Verursacherprinzips müssen die Verursacher von Umweltverschmutzung für die Maßnahmen, die sie zur Verhinderung von Verschmutzung ergreifen, und für die von ihnen verursachte Verschmutzung aufkommen. Das Prinzip bietet einen Anreiz, Umweltschäden von vornherein zu vermeiden, und Verursacher werden zur Verantwortung gezogen. Beispielsweise kommen die Fragen auf, ob ein industrieller Betreiber für Systeme zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zum Risikomanagement zahlt, und ob dieser Betreiber für die Beseitigung von Umweltschäden oder die Kosten der Umweltverschmutzung für die Gesellschaft aufkommt. Es geht also um Umweltwirksamkeit, wirtschaftliche Effizienz und einen gerechten Übergang, der soziale Ungleichheiten minimiert, die sich aus den Auswirkungen auf die Umwelt und der Umweltpolitik ergeben, und in dem Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sozial gerecht und inklusiv umgesetzt werden.

Die Kommission hofft auf Beiträge von Ämtern und Behörden, aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.

Beiträge können bis 4. August 2023 eingereicht werden.