Einigung über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der EU

​In ihrer Mitteilung „Der europäische grüne Deal“ vom 11. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission ihre Wachstumsstrategie mit klaren Vorgaben zur Bewältigung der klima- und umweltbedingten Herausforderungen vorgelegt, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen freizusetzen. Zur weiteren Umsetzung dieser Ziele hat die EU-Kommission am 14. Juli 2021 im „Fit for 55“-Paket und am 18. Mai 2022 im REPowerEU-Plan Maßnahmen zum Schutz des Klimas und Erreichen der Energiewende präsentiert, um die Netto-Treibhausgasemissionen von 2030 – 2034 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Diese Vorschläge beziehen sich auf CO2-Emissionsnormen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, den Emissionshandel der EU, Energieeffizienz und -besteuerung, erneuerbare Energien, Initiativen zu ReFuelEU Aviation und ReFuelEU Maritime, Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, Landnutzung und Forstwirtschaft, Klimasozialfonds und die Lastenteilungsverordnung).

Die in diesen Dokumenten erläuterten Maßnahmen betreffen einerseits eine rasche Einführung emissionsarmer Fahrzeuge sowie andererseits die Errichtung einer dem Bedarf der neuen Mobilität entsprechenden Infrastruktur zum Betanken von Fahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen mit alternativen Kraftstoffen.

Um den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu reduzieren, sollen ab 2035 alle neu zugelassenen PKWs und Kleintransporter emissionsfrei sein. Der Rat hat daher am 28. März 2023 die Verordnung zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen (PKW) und leichte neue Nutzfahrzeuge angenommen. Von 2030 bis 2034 soll eine CO2-Emissionsminderung von 55% für neue Personenkraftwagen und von 50% für neue leichte Nutzfahrzeuge gegenüber den Werten von 2021 erreicht werden. Ab 2035 gilt für diese Fahrzeuge eine 100%ige Emissionsminderung.

Um diese Ziele erreichen zu können, haben sich das Europäische Parlament und der Rat ebenso am 28. März 2023 politisch darüber geeinigt, in den kommenden Jahren für die Nutzung neuer emissionsfreier Mobilitätsformen im Straßen- und Schiffsverkehr sowie für die Verwendung alternativer Kraftstoffe
  1. eine diesem Bedarf entsprechende EU-weite Infrastruktur an Tank- und Ladestationen (inklusive Wasserstoff) sicherzustellen,
  2. alternative Lösungen bereitzustellen, damit Schiffe am Liegeplatz und stationäre Flugzeuge den Betrieb ihrer Motoren einstellen können und
  3. innerhalb der Europäischen Union die Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit der Infrastruktur sicherzustellen.

Die Einigung legt für Mitgliedstaaten das Erreichen von Mindestzielen zunächst bis 2028 fest. Innerhalb der EU sollen entlang der wichtigsten TEN-T Verkehrsverbindungen im Abstand von 60 km Ladestationen für E-Fahrzeuge und im Abstand von 120 Km für E-Lastkraftfahrzeuge errichtet werden sowie im Abstand von 200 km Stationen zur Betankung mit Wasserstoff, jeweils mit klaren Preisangaben pro KWh oder Kg. Die EU-Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, den Ausbau der Lade- und Tankkapazitäten rasch voranzutreiben und ihre Vorschläge zu präsentieren, wie sie diese Ziele erreichen wollen.