Grüner Deal bringt Boost für Recht auf Reparatur

Konsumentenschutz: Künftig keine leeren Umwelt-Versprechen in der Werbung

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2023 zwei Vorschläge zur Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorgelegt und zwar ein Recht auf Reparatur sowie Vorschriften zur Substantiierung von Umweltaussagen.

Beide Vorschläge sind Teil des Grünen Deals und sollen zum übergeordneten Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu sein.

EU-weit Recht auf Reparatur

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie ein neues „Recht auf Reparatur“ von Konsumgütern (d.h. allen beweglichen körperlichen Gegenständen) für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden.

Gemäß der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie können Verbraucherinnen und Verbraucher bereits zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der gesetzlichen Garantie, unter gewissen Voraussetzungen innerhalb von einem Zeitraum von zwei Jahren, von der Verkäuferin oder dem Verkäufer verlangen, eine Ware kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen, wenn sie Mängel aufweist. Nach den neuen Vorschriften müssten Verkäuferinnen und Verkäufer stattdessen eine kostenlose Reparatur anbieten, sofern diese günstiger oder gleichwertig ist.

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass über die gesetzliche Garantie hinaus eine Pflicht besteht, gewisse Waren – z.B. Fernsehgeräte oder Geschirrspüler – fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf zu reparieren. Es sei denn, dies ist nicht möglich (z.B. wenn Produkte in einer Weise beschädigt werden, die eine Reparatur technisch unmöglich macht).

Für Reparaturbetriebe soll eine Verpflichtung eingeführt werden, standardisierte Schlüsselinformationen über ihre Reparaturleistungen in einem europäischen Formular für Reparaturinformationen bereitzustellen. Dies soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern.

Ferner werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Online-Reparaturplattformen einzurichten, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen sollen, geeignete Reparaturdienste zu finden.


Werbung: Keine leeren Umwelt-Versprechen mehr!

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über neue Vorschriften zur Substantiierung von Umweltaussagen sollen freiwillige umweltbezogene Werbeaussagen (sog. „Green Claims“) von Unternehmen über ihre Produkte und Dienstleistungen gewissen Mindeststandards unterworfen werden, sowohl in Bezug darauf, wie diese Aussagen zu belegen sind, als auch darauf, wie sie kommuniziert werden.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Unternehmen bei freiwilligen Umweltaussagen Mindestanforderungen hinsichtlich der Substantiierung und der Verbraucherinformation zu erfüllen haben. Die Mitgliedstaaten sollen für die Einführung von Überprüfungs- und Durchsetzungsverfahren zuständig sein, die von unabhängigen, akkreditierten Prüfstellen durchzuführen sind. Beispielsweise würden Werbeaussagen oder Zeichen nicht mehr gestattet sein, bei denen die gesamten Umweltauswirkungen des Produkts pauschal bewertet werden.

Der Vorschlag befasst sich auch mit Nachhaltigkeitssiegeln. Da in der EU derzeit etwa 230 Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, wobei das Maß an Transparenz sehr unterschiedlich ist, herrscht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern vielfach Verwirrung und mangelndes Vertrauen. Um die Ausbreitung solcher Nachhaltigkeitssiegel zu kontrollieren, sollen neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden.

Zudem soll für Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen die Möglichkeit eingeführt werden, Klage erheben zu können, um die Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen.

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Umsatz unter 2 Mio. EUR) sollen von den Verpflichtungen des Vorschlags ausgenommen werden, es sei denn, sie möchten die Vorschriften freiwillig anwenden.

Weitere Informationen können den Fragen und Antworten, dem Factsheet, der Website zu Umweltaussagen sowie der Übersichtsseite mit dem Richtlinienvorschlag entnommen werden.

Die Vorschläge der Kommission sind Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in der EU und werden im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt.

Über den Stand der Gesetzgebungsverfahren informiert die Legislative Beobachtungsstelle im Europäischen Parlament:


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