Neue EU-Vorschläge für weniger Bürokratie und mehr Transparenz für Unternehmen

Die Europäische Kommission (EK) hat am 29. März 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, um einerseits grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, insbesondere KMU, die Nutzung öffentlicher digitaler Dienstleistungen und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht zu erleichtern und andererseits bürokratische Hürden abzubauen und die Transparenz sowie das Vertrauen im Unternehmenssektor zu stärken. Diese Richtlinie wird für ca. 16 Mio. Kapitalgesellschaften und 2 Mio. Personengesellschaften gelten.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
  • Abbau bürokratischer Hürden: Unternehmen mussten bisher ihre Daten mehrfach in Registern eintragen, wenn sie z.B. in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Tochtergesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung errichten wollten. Die RL sieht nun vor, dass innerhalb des Binnenmarktes Daten von Unternehmen nur einmal erfasst werden müssen und Daten durch das Unternehmensregister („Business Registers Interconnection System“ - BRIS) verknüpft werden können.
  • Mehrsprachiges EU-Gesellschaftszertifikat: Dieses Zertifikat soll es Unternehmen ermöglichen, essenzielle Daten über ihre Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat z.B. bei einer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, für Genehmigungsverfahren, Steuerangelegenheiten oder bei der Beantragung von Finanzmitteln erforderlich sind.
  • Digitale Vollmacht: Unternehmen können künftig eine Person mit einer digitalen Vollmacht beauftragen, ihr Unternehmen in einem anderen EU-Staat zu vertreten.
  • Beglaubigte Unternehmensurkunden: Wenn z.B. notarielle Akte oder Informationen aus Unternehmensregistern etc. in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits vorgelegt wurden, sind Apostillen nicht mehr erforderlich. Ebenso entfällt auch die Notwendigkeit beglaubigter Übersetzungen von Gesellschaftsurkunden oder Informationen aus Unternehmensregistern.
Die Vorschläge der EK entsprechen den Zielen der „KMU-Strategie für ein nachhaltiges digitales Europa (2020)“ und des „EU-Start-up Nations Standard“. Über das EU-Unternehmensregister BRIS werden künftig Unternehmensdaten einheitlich erfasst und diese öffentlich zugänglich gemacht. Vor allem bei grenzüberschreitenden Maßnahmen wird dadurch die Zuverlässigkeit solcher Daten für Unternehmen erhöht, denn das BRIS enthält nicht nur wichtige Informationen für Anleger, Kreditgeber, Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen, sondern ermöglicht auch eine Verknüpfung der Daten mit dem nationalen Register über wirtschaftliche Eigentümer und dem Insolvenzregister. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands jährlich ca. 437 Mio. EUR eingespart werden können.

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