Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

Digitalisierung von Reisedokumenten: Was ist praktikabel? Wo liegen die technischen Tücken?

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Digitalisierung von Reisedokumenten gestartet. Die Kommission hofft auf Rückmeldungen und Anregungen von Ämtern und Behörden, aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Ergebnisse der Umfrage will die Kommission für die Erstellung eines Gesetzentwurfes zu Rate ziehen, den sie im 3. Quartal 2023 vorlegen will. Die Gesetzesinitiative soll einen einheitlichen Standard für die im Schengen-Raum verwendeten digitalen Reisedokumente schaffen. Ziel ist es, das Reisen in der EU so zugleich einfacher und sicherer zu machen.
  • Beiträge können bis 28. Juni 2023 eingereicht werden.
Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.



Sollte ein Europäischer Behindertenausweis eingeführt werden?

Die Europäische Kommission plant, einen europäischen Ausweis für Menschen mit Behinderungen einzuführen.

Solch ein EU-weit einheitlicher und gültiger Ausweis soll Menschen mit Behinderungen die Freizügigkeit in der Europäischen Union erleichtern. So sollte der in einem EU-Land anerkannte Behindertenstatus auch in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, sodass die Inhaberinnen und Inhaber einen erleichterten Zugang zu Vorzugsbedingungen für bestimmte Dienstleistungen in der gesamten EU erhalten.

Mit der Konsultation möchte die Europäische Kommission sicherstellen, dass der Vorschlag dem allgemeinen öffentlichen Interesse entspricht. Dazu sind folgende drei Schritte geplant:
  1. Einholen von Ansichten von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen, Behörden/Organisationen sowie der breiten Öffentlichkeit;
  2. Einholen von potentiellen Problemen sowie möglichen Lösungen;
  3. Erstellen einer evidenzbasierten Analyse.
Zielgruppe der Konsultation sind allen voran Menschen mit Behinderungen sowie deren Familienangehörige, Freundinnen und Freunde, Arbeitgeber, usw.
Aber auch nationale, regionale und lokale Organisationen und Behörden sind eine wichtige Zielgruppe, vor allem, wenn sie für folgendes zuständig sind: Zugang zu/Angebot von Dienstleistungen, Gewährung von Subventionen für Dienstleistungen, Strategien für Menschen mit Behinderungen, Verwaltung von Behindertenausweisen, Ausstellung von Parkausweisen für Behinderte.

Wo liegen die Prioritäten beim Design nachhaltiger Produkte?


Mithilfe solch eines Rahmens können zahlreiche Anforderungen in Bezug auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, sowie Energie- und Ressourceneffizienz und Recyclingmöglichkeiten festgelegt werden. Dadurch erhofft man sich eine erhebliche Verbesserung der europäischen Kreislaufwirtschaft.

Die Kommission will mit dieser Konsultation erfragen, wo laut Einschätzung der breiten Öffentlichkeit die Prioritäten der künftigen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte liegen sollten, damit zukünftige Verordnungen besser den allgemeinen Wünschen entsprechen. Des Weiteren sollen die vorläufigen Bewertungen präzisiert, Informationslücken geschlossen, ein Konsens erzielt sowie eine reibungslose Umsetzung vorbereitet werden.

Zielgruppe der Befragung sind neben der breiten Öffentlichkeit vor allem Interessenträger aus der Industrie, sowie Behörden, NRO und Normungsgremien. Darüber hinaus werden auch Forschende, Hochschuleinrichtungen und wissenschaftliche Gesellschaften bzw. Verbände dazu aufgerufen, einschlägige veröffentlichte wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Analysen, Daten und entsprechende Vorabdrucke einzureichen, damit sich die Politik auf die besten verfügbaren Erkenntnisse stützen kann.
  • Die Europäische Kommission freut sich über Ihre Rückmeldungen bis zum 12. Mai 2023.

Wie lassen sich die Lern- und Lehrmöglichkeiten im europäischen Ausland verbessern?

Die Europäische Kommission möchte die Lern- und Lehrmöglichkeiten im europäischen Bildungsraum verbessern.

Um die Lern- und Lehrmöglichkeiten in allen Sektoren und auf allen Ebenen des Lernens innerhalb des europäischen Bildungsraums zu verbessern, ist konkret Folgendes geplant:
  • Ermittlung der Hindernisse für die Lernmobilität
  • Bereitstellung von Leitlinien, um diese zu überwinden
  • Förderung der Lernmobilität durch Schaffung entsprechender Anreize
  • Öffnung der Lernmobilität mithilfe von digitalen Lernangeboten; Lernen soll dadurch sozial inklusiver und umweltfreundlicher werden
Das Ziel dieser Konsultation ist, über die bestmögliche Evidenz zu verfügen, um diese in den Vorschlag der Kommission einzubeziehen. Dazu sollen Informationen und Ansichten von Expertinnen und Experten sowie der breiten Öffentlichkeit eingeholt werden.

Neben Interessierten der breiten Öffentlichkeit zielt diese Befragung vor allem auf Lernende und Angestellte in allen Bildungsbereichen. Dazu gehören neben der formellen, informellen und nichtformellen Bildung auch die Jugendarbeit, Freiwilligenorganisationen, Klein- und Mittelunternehmen, Forschungseinrichtungen, etc.