Europäische Kommission präsentiert Vorschläge zu kritischen Rohstoffen

Die Europäische Kommission hat am 16. März 2023 ein Maßnahmenpaket zu kritischen Rohstoffen vorgelegt, bestehend aus einer Verordnung und einer Mitteilung zu kritischen Rohstoffen.

Kritische Rohstoffe sind unverzichtbare Produkte für eine Vielzahl strategischer Sektoren, darunter die Erneuerbare-Energien-, IT-, Automobil-, Luftfahrt-, Stahl- und Gesundheitsbrache. Seltene Erden sind wichtige Bestandteile von Dauermagneten, die beispielweise in Motoren von Windkraftanlangen eingesetzt werden. Lithium, Kobalt und Nickel werden unter anderem bei der Herstellung von Batterien benötigt. Silizium wird für Halbleiter verwendet.

Die EU ist bei vielen kritischen Rohstoffen fast ausschließlich auf Importe angewiesen. So bezieht die EU beispielsweise 97 % ihres Magnesiums aus China. Schwere Seltene Erden werden fast ausschließlich in China raffiniert. 63 % des weltweiten Kobalts wird in der Demokratischen Republik Kongo gewonnen, während 60 % in China raffiniert werden. Diese Konzentration einer kleinen Anzahl von Drittländern birgt für die EU erhebliche Versorgungsrisiken.

Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, den Zugang der EU zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollen alle Stufen der europäischen Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe gestärkt werden. Zudem sollen die Einfuhren der EU diversifiziert werden, um strategische Abhängigkeiten zu verringern. Außerdem soll die Fähigkeit der EU verbessert werden, die Risiken von Unterbrechungen bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu überwachen und zu mindern. Schließlich sollen die Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit in Bezug auf kritische Rohstoffe verbessert werden.

Die vorgeschlagene Verordnung wird von einer Mitteilung begleitet, in der dargelegt wird, wie die EU ihr globales Engagement zur Entwicklung und Diversifizierung von Investitionen, Produktion und Handel mit zuverlässigen Partnern stärken will. Die EU wird diese Ziele in Zusammenarbeit mit Drittländern durch für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften verfolgen, um deren eigene wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu fördern und gleichzeitig sichere, widerstandsfähige, erschwingliche und ausreichend diversifizierte Wertschöpfungsketten für die EU zu schaffen.

Bevor die vorgeschlagene Verordnung in Kraft treten kann, muss sie im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert und beschlossen werden.

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