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Aktuelle EU-Konsultationen

Sollten die EU-Vorschriften für die Qualität der Badegewässer angepasst werden?

Baden ist nicht nur im Sommer beliebt, sondern auch im Winter: Eisbaden ist der neueste Trend. Die Jahreszeiten wechseln, jedoch gilt sommers wie winters, dass die hohe Qualität der Badegewässer sichergestellt werden muss.

Das wird durch die Vorschriften der Badegewässerrichtlinie, die es bereits seit den 1970er Jahren gibt, gesichert. 
Im Zuge der Badegewässerrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet Maßnahmen zu setzen, wie zum Beispiel die Wasserqualität zu überwachen, um ein gesundes Badeerlebnis zu gewährleisten. Die Skala der Wasserqualität reicht von „ausgezeichnet“ und „gut“ über „ausreichend“ bis „mangelhaft“.

Die Richtlinie wurde zuletzt 2006 modernisiert und wird darum jetzt erneut auf Handlungsbedarf geprüft:
  • Sind die Vorschriften noch zeitgemäß? Sollten Anpassungen vorgenommen werden?

Daher wendet sich die Europäische Kommission in einer EU-weiten Umfrage an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und Interessengruppen, denn im Zuge des Grünen Deals soll auch diese Richtlinie den neuen Umwelt- und Klimazielen der EU entsprechen.

Die Kommission hofft auf Beiträge und Anregungen von Behörden und Ämtern auf regionaler und lokaler Ebene sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Insbesondere die Tourismusbranche und Betreiber von Badestellen sowie Wasserverbänden dürfen sich angesprochen fühlen.

Beiträge können bis zum 20. Jänner 2022 eingereicht werden.


Welche Maßnahmen sollte der EU-Aktionsplan für die Digitalisierung des Energiesektors berücksichtigen?

Die Europäische Kommission beschäftigt sich mit einem Aktionsplan für die Digitalisierung des Energiesystems und hofft dabei auf rege Rückmeldungen im Rahmen einer EU-weiten Umfrage. Der Aktionsplan befasst sich mit der Integration der Energiesysteme bezüglich Energieträger, Infrastruktur und Verbrauchssektoren. Besonders soll die Zusammenarbeit zwischen IKT-Sektoren und Energiesystemen gefördert werden.

Eine schnelle Umsetzung digitaler Lösungen steht dabei im Vordergrund. Auch werden konkrete Schritte hin zu einem gemeinsamen europäischen Datenraum gesetzt. Die auf Energiedaten basierenden Märkte sollen offen und wettbewerbsfähig sein, aber auch die ethischen Grundsätze beachten.

Durch die digitale Umstellung der Energiesysteme kommt es zu einem effizienteren Management dieser. Zudem sollen der Verbrauch und die Erzeugung von Energie optimiert, flexibler gestaltet und die CO2-Emissionen reduziert werden. Darüber hinaus sind Auswirkungen zu verzeichnen, denn eine nachhaltige, intelligente und saubere Energienutzung trägt zur Zielerreichung des grünen Deals bei. Damit gehen aber auch Herausforderungen einher, wie den Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und Cybersicherheit zu gewährleisten. Im Aktionsplan wird daher ausgeführt, wie die verschiedenen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente der EU zusammenwirken, um die Vorteile des digitalen Wandels nutzen zu können und zugleich die Risiken zu minimieren. 

Die EU-Konsultation richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern und vor allem an die Industrie, einschließlich Energie- und IKT- Unternehmen, Mitgliedstaaten und Behörden, lokalen Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Verbraucherverbände, Wirtschafts- und Wissenschaftskreise, Forschungseinrichtungen und andere Interessenträger in den Bereichen Digitales und Energie.

Beiträge können bis zum 24. Jänner 2022 eingereicht werden.



Wie können Kapitalmärkte für Unternehmen in der EU attraktiver und der Kapitalzugang für KMU erleichtert werden?

Mit diesem Thema wendet sich die Europäische Kommission in einer Umfrage an die breite Öffentlichkeit. Die EU-Konsultation wurde am 19. November 2021 veröffentlicht und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die wesentliche Frage ist hierbei, ob und wie die Notierung an öffentlichen EU-Märkten für Unternehmer attraktiver werden kann.

Denn Börsengänge scheinen oft geringen Anklang zu finden, da diese aufwendig und mit hohen Kosten verbunden sein können. Nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern auch regulatorische Anforderungen oder Kosten, die nach dem Börsengang anfallen, hemmen derzeit eine Börsennotierung. Dabei könnte eine Kapitalmarktfinanzierung den EU-Unternehmern viele Vorteile bringen: die Schaffung einer breiteren Investorenbasis, höheres Wachstum oder die Entstehung von Arbeitsplätzen.

Das Ziel der Initiative ist daher, die Börsennotierungsvorschriften und insbesondere die Zulassungsfolgepflichten zu vereinfachen. Dadurch soll den EU-Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten und den KMU der Kapitalzugang erleichtert werden.

Die EU-Konsultation richtet sich an die Interessengruppen der Mitgliedstaaten, die zuständigen nationalen Behörden und die ESMA, die Marktteilnehmer einschließlich KMU (börsennotierte KMU und solche, die eine Börsennotierung anstreben), andere Unternehmen, Börsen, Kleinanleger und institutionelle Anleger, Verbraucher- und Anlegerorganisationen, Makler, Berater, die Unternehmen in der Phase des Börsengangs unterstützen, andere Dienstleister und an alle EU-Bürgerinnen und Bürger.

Beiträge können bis zum 11. Februar 2022 eingereicht werden.

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