Effizientere EU-Gesetzgebung: Kommission treibt Bürokratieabbau voran

Beiträge lokaler, regionaler und nationaler Behörden sollen künftig besser berücksichtigt werden.

Am 29. April 2021 hat die Kommission eine Mitteilung über bessere Rechtsetzung vorgelegt, in der sie weitere Verbesserungen für das Rechtsetzungsverfahren der EU vorschlägt. Zwar habe die OECD der EU erst 2018 bescheinigt, dass die Europäische Union weltweit über einen der fortschrittlichsten Regulierungsansätze verfüge, jedoch gibt es nach Beobachtungen der Kommission noch Spielraum für weitere Verbesserungen. Dafür schlägt die Kommission eine Reihe weiterer Verbesserungen vor. Ziel ist es, sicherzustellen, dass EU-Maßnahmen die Erholung und Resilienz der EU und ihren zweifachen Wandel auf bestmögliche Weise unterstützen.

Der Mitteilung ist zu entnehmen, dass das Konsultationsverfahren im Vorlauf zu EU-Gesetzesinitiativen künftig deutlich gestrafft werden soll. So sollen Roadmaps (d. h. Feedback zu Folgenabschätzungen) und Konsultationen (EU-Umfragen für die breite Allgemeinheit) zum Beispiel künftig gleichzeitig erfolgen. Die Fragebögen sollen eindeutiger formuliert werden.

Die Kommission ist weiters daran interessiert, welche Kosten/welcher Aufwand mit der Umsetzung von EU-Gesetzesinitiativen vor Ort verbunden sind/ist.

Für die Einbindung der Akteure im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bekommt die Plattform „Fit for Future“ künftig zunehmend mehr Gewicht: Sie bündelt das Fachwissen von öffentlichen Verwaltungen, Sozialpartnern, kleinen und großen Unternehmen, technischen Sachverständigen sowie Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und anderen Nichtregierungsorganisationen in regelmäßigen Sitzungen, mit dem Ziel, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu verbessern. Dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss kommt dadurch eine herausragende Rolle zu, weil sie bei der Plattform in der Gruppe der Regierungsvertreter und der Gruppe der Interessenträger vertreten sind. Das Netzwerk „RegHub 2.0“ des Ausschusses der Regionen wird systematisch in die Plattform eingebunden.


Für das Thema „Subsidiarität“ soll ein eigenes Bewertungsraster greifen

Die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ und die „Bestandsaufnahme für eine bessere Rechtsetzung“ haben gezeigt, dass die Kommission besser kommunizieren muss, warum sie es in bestimmten Fällen für erforderlich hält, auf EU-Ebene tätig zu werden. Der Ausschuss der Regionen hat eine Reihe von Standardfragen zur Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erarbeitet, die ein allgemeines Verständnis dieser Grundsätze ermöglichen.
Im Einklang mit früheren Verpflichtungen werden wir mit jedem politisch sensiblen oder wichtigen Vorschlag ein Subsidiaritätsbewertungsraster zusammen mit einer Folgenabschätzung veröffentlichen. Damit sollte es für die politischen Institutionen leichter verständlich sein, welche Aspekte der Notwendigkeit und der Form des Handelns auf EU-Ebene kontrovers sind. Ziel ist es, den Schwerpunkt der Diskussion auf diese Punkte zu lenken.“

Die Kommission kündigt an,
  • in einen Austausch mit dem Europäischen Parlament und dem Rat bezüglich der vollständigen Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung für bessere Rechtsetzung zu treten;
  • ihren Konsultationsprozess auf eine geringere Zahl von Schritten zu vereinfachen, indem sie eine einzige Einholung von Erkenntnissen vornimmt, Fragebögen verbessert und bei der Überarbeitung eines Gesetzes eine einzige Konsultation durchführt;
  • das verbesserte Webportal „Ihre Meinung zählt“ bekannter zu machen;
  • zügig Rückmeldungen zu Konsultationen zu erteilen und Folgeinformationen bereitzustellen;
  • die Beiträge lokaler, regionaler und nationaler Behörden sorgfältiger zu berücksichtigen;
  • Erkenntnisse, die den einzelnen Gesetzgebungsvorschlägen zugrunde liegen, leicht zugänglich zu machen, indem sie Datenbanken und Archive vernetzt und schrittweise der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt;
  • den „One-in-one-out“-Grundsatz einführen, um die Belastung bei Gesetzgebungsvorschlägen weiter zu minimieren, und die kumulativen Auswirkungen von Gesetzen auf Menschen und Unternehmen zu berücksichtigen;
  • die Stellungnahmen der Plattform „Fit for Future“ (einer hochrangigen Expertengruppe, die die Kommission mit Stellungnahmen dabei unterstützt, wie die EU-Gesetzgebung einfacher, effizienter sowie innovations- und zukunftssicher gestaltet werden kann) zu berücksichtigen;
  • die strategische Vorausschau zu einem integralen Bestandteil der Politikgestaltung und der Agenda für bessere Rechtsetzung zu machen, indem sie in Folgenabschätzungen und Evaluierungen einbezogen wird;
  • bei politisch heiklen und wichtigen Initiativen, für die es nicht möglich war, innerhalb von drei Monaten eine Folgenabschätzung vorzunehmen, Begründungen und Erkenntnisse zu veröffentlichen;
  • sicherzustellen, dass eine bessere Rechtsetzung die Umsetzung der Grundsätze „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und „standardmäßig digital“ in allen Politikbereichen unterstützt;
  • die Analyse und Berichterstattung zu Auswirkungen (z. B. auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung, KMU, Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichstellung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit) zu verbessern;
  • deutlicher zwischen Umsetzungsberichten und Evaluierungen zu unterscheiden und das Europäische Parlament und den Rat aufzufordern, gemeinsame Definitionen zu entwickeln und bewährte Verfahren für einheitliche Überprüfungs- und Überwachungsklauseln in EU-Gesetzen zu ermitteln;
  • Evaluierungen so zu gestalten, dass sie nützlicher für die Verbesserung politischer Maßnahmen sind, und häufiger Eignungsprüfungen durchzuführen, um Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Verringerung von Lasten zu ermitteln;
  • die Qualität und Verfügbarkeit von Überwachungsrahmen und Daten zu verbessern, um aussagekräftigere Evaluierungen zu ermöglichen;
  • sich auf den Ausschuss für Regulierungskontrolle zu stützen, um Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen im Sinne des „One-in-one-out“-Grundsatzes und der Vorausschau zu überprüfen; und
  • eine Bestandsaufnahme ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen durchzuführen.
© Europäische Union / EK

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