Subsidiarität: Europäische Kommission greift Vorschläge der Task Force auf

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit weiter stärken - für eine EU, in Vielfalt geeint

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bilden die beiden zentralen Grundsätze des Mehrebenenregierens in der EU. Die Skulptur im Europäischen Parlament in Brüssel versinnbildlicht dieses Zusammenwirken aller Ebenen in Europa. © Foto: Salzburger EU-Verbindungsbüro Brüssel
Am 23. Oktober 2018 hat die EU-Kommission die Änderungen präsentiert, die sie bei den politischen Entscheidungsprozessen der EU anstrebt. Im Zentrum des Vorschlags steht das Bestreben, auf EU-Ebene fokussierter („weniger, aber effizienter") vorzugehen.

Dafür wird in dem Vorschlag, mit dem die EU-Kommission auf den Bericht der Task Force Subsidiarität reagiert, dargelegt, wie die beiden zentralen Grundsätze der EU - Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – künftig gehandhabt werden sollen und wie die unterschiedlichen Regierungsebenen (EU, Mitgliedstaaten, Regionen) bei der Gestaltung der EU künftig noch stärker mitwirken sollen.

In ihrem Bericht greift die EU-Kommission das von der Task Force vorgeschlagene Subsidiaritätsraster auf. Es soll künftig in alle Folgenabschätzungen und Begründungen der EK einbezogen werden, die bei der Erarbeitung von EU-Gesetzesinitiativen erstellt werden.
Bei diesem Raster handelt es sich um ein Instrument zur strukturierten Analyse der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, d.h. es wird geprüft, inwieweit die Maßnahmen den gemeinsamen Zielen der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen dienen, und ob die Wahl der Mittel den Umständen gemäß angemessen ist.
Den nationalen Parlamenten der künftig 27 EU-Mitgliedstaaten will die EU-Kommission zugleich die Mitwirkung an EU-Entscheidungsprozessen erleichtern. Dafür sollen die Fristen für die Übermittlung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschlägen leichter einzuhalten sein. Regionen, Städte und Gemeinden sollen im Zuge öffentlicher Konsultationen zu bevorstehenden EU-Gesetzesinitiativen verstärkt gehört werden.
Ein weiteres Augenmerk soll auf die Bewertung des Verwaltungsaufwands geltender EU-Rechtsvorschriften gelegt werden, dafür soll die REFIT-Plattform so umgestaltet werden, dass lokale und regionale Behörden eine stärkere Präsenz zeigen können. Weiters will die Kommission sicherstellen, dass die einschlägigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte systematisch bewertet werden.

Die Vorschläge der Kommission sollen im Rahmen der Konferenz des österreichischen Ratsvorsitzes am 15. und 16. November 2018 in Bregenz diskutiert werden, sie umfassen u.a. folgende Elemente:
  • Alle einschlägigen Organe (u.a. EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, Ausschuss der Regionen, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) sollten klarstellen, ob sie das „Subsidiaritätsraster" verwenden werden.
  • Das Europäische Parlament und der Rat sollten einer Prüfung der Auswirkungen ihrer Änderungen an Kommissionsvorschlägen auf die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zustimmen.
  • Das Europäische Parlament und der Rat sollten die Transparenz ihrer Verfahren (beispielsweise des Trilogs) erhöhen, um die Einbindung der lokalen und regionalen Behörden zu verbessern. Zudem sollten sie eine stärkere Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden in das Gesetzgebungsverfahren erwägen.
  • Der Ausschuss der Regionen sollte seine Mitglieder für die Möglichkeiten sensibilisieren, an der Politikgestaltung der EU mitzuwirken, und eine Plattform zur effizienteren Einbindung der betreffenden Beiträge in die institutionellen Verfahren einrichten.
  • Die nationalen Behörden sollten prüfen, wie lokale und regionale Behörden wirksamer in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden können.
Die Kommission hat sich der Auffassung der Task Force angeschlossen, die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit müsse im Rahmen der umfassenderen Agenda für bessere Rechtsetzung verstärkt werden. Derzeit führt die Kommission eine Bestandsaufnahme ihrer Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung durch – die Schlussfolgerungen dieser Bestandsaufnahme kündigt die EU-Kommission für das erste Halbjahr 2019 an.
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