Digitales grünes Zertifikat: technische Spezifikationen vereinbart

EU-Gesetzgebungsverfahren zum digitalen grünen Zertifikat nimmt erste Abstimmungshürde im Europäischen Parlament

Am 22. April 2021 haben sich die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Netzwerkes für elektronische Gesundheitsdienste (eHealth Network) auf die technischen Spezifikationen für die Einführung des digitalen grünen Zertifikats geeinigt.

Die Leitlinien enthalten Vorgaben zu der Datenstruktur und den Kodierungsmechanismen, darunter QR-Codes, mit denen sichergestellt wird, dass alle Zertifikate, ob digital oder auf Papier, in der gesamten EU gelesen und überprüft werden können. Zudem wird die EU-Schnittstelle (EU-Gateway) beschrieben, welche die Kommission eingerichtet hat und die den Austausch elektronischer Signaturschlüssel ermöglicht, damit die Echtheit digitaler grüner Zertifikate verifiziert werden kann. Es werden keine persönlichen Daten der Zertifikatsinhaber durch das Gateway geleitet, da dies für die Verifizierung nicht notwendig ist.

Schließlich beschreiben die Leitlinien Referenzimplementierungen für Software zur Ausstellung von digitalen grünen Zertifikaten, eine Referenz-App zur Verifizierung von Zertifikaten und eine Vorlage für eine Wallet-App, in der die Bürgerinnen und Bürger die Zertifikate speichern können.

Es obliegt den Mitgliedstaaten, diese Systeme auf nationaler Ebene einzurichten. Auf EU-Ebene werden dafür Referenzimplementierungen durchgeführt, die dazu beitragen sollen, die Einführung EU-weit zu beschleunigen, da die Mitgliedstaaten auf ihnen aufbauen können. Die Referenzimplementierungen werden Open Source sein und bis Mitte Mai 2021 zur Verfügung stehen.

Die Arbeiten an der technischen Umsetzung müssen parallel zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren rasch vorangehen, damit das System des digitalen grünen Zertifikats in der gesamten EU bis Juni 2021 eingeführt werden kann. 


EU-Gesetzgebungsverfahren zum digitalen grünen Zertifikat nimmt erste Abstimmungshürde im Europäischen Parlament

Am 28. April 2021 hat das Europäische Parlament über die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Einführung digitaler grüner Zertifikate für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie für Angehörige von Drittstaaten, die dauerhaft in der EU leben, debattiert und abgestimmt. Damit hat das Europäische Parlament seinerseits den Weg dafür freigemacht, dass das digitale grüne Zertifikat im Eilverfahren von den drei EU-Gesetzgebern Kommission, Rat und Europäisches Parlament verabschiedet werden kann.

In der Debatte wurde die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs deutlich. Es gilt einheitliche und nachvollziehbare Zertifikate für den EU-Raum bis zum Sommer zu haben, mit denen die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wiederhergestellt werden kann. Wichtig erschien in der Debatte neben der Frage der Fälschungssicherheit auch die Frage der wissenschaftlichen Haltbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Art der zu nutzenden Tests. Thematisiert wurde weiters die Chancengleichheit: Die Kosten für Tests wurden dabei ins Licht der Debatte gerückt.

Zwar hat die Kommission Vorschriften vorgeschlagen, mit denen Krisengüter (darunter COVID-19-Tests) in den Mitgliedstaaten von der Mehrwertsteuer befreit werden können, jedoch sind COVID-19-Tests in den Mitgliedstaaten unterschiedlich teuer, je nachdem, ob die Tests von der öffentlichen Hand unterstützt werden oder ob die Kosten selbst getragen werden müssen. Hintergrund für diese Unterschiede ist die Tatsache, dass die Regelungskompetenzen im Bereich Gesundheit bei den Mitgliedstaaten liegen. In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der Kommission fordern die EU-Abgeordneten die im Rat versammelten Mitgliedstaaten daher dazu auf,

  • für einen allgemeinen, leichten, zeitnahen und kostenlosen Zugang zu COVID-19-Tests in der gesamten EU zu sorgen;
  • es müsse sichergestellt werden, dass COVID-19-Zertifikate der EU nicht als Reisedokumente klassifiziert werden;
  • Inhabern von digitalen grünen Zertifikaten sollten keine Quarantäne- oder Testpflichten auferlegt werden können.


Die nächsten Schritte

  • Auf der gesetzgeberischen Seiten wird über die Vorschläge der Kommission und dem Bericht des Europäischen Parlamentes im Rat beraten.
  • Auf der technischen Seite ist der Aufbau der nationalen Infrastrukturen, der Roll-out der nationalen Lösungen für die Ausstellung, Verifizierung und Speicherung sowie die Einrichtung des EU-Gateways notwendig. Nach einer Pilotphase im Mai 2021 soll das EU-Gateway ab Juni 2021 für die Anbindung der Mitgliedstaaten bereit sein.

Die Einführung des digitalen grünen Zertifikats für eine Erleichterung des Reiseverkehrs in der EU soll 2021 mit zusätzlichen EU-Mitteln gefördert werden. Die zusätzlichen Mittel wurden am 9. April 2021 vom Rat gebilligt.


© Europäische Union / EK