Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

Welchen Anpassungsbedarf sehen Sie für die Beihilfevorschriften der EU in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation?

Tätigkeiten sollen dort gefördert werden, wo ein Marktversagen ohne öffentliche Unterstützung vorliegt. Die Eignungsprüfung des „Rahmens für Forschung, Entwicklung und Innovation“ ergab, dass dieser zwar grundsätzlich ein wirksames Instrument zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auf nationaler und EU-Ebene ist, allerdings für die zukünftigen rechtlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen etwas angepasst werden sollte.

Von dem Rahmen werden die Beihilfevorschriften für alle Technologien und Wirtschaftszweige erfasst, die u. a. dazu dienen sollen, den Grünen Deal und den digitalen Wandel in der EU umzusetzen. Nach Einschätzung der Kommission besteht Handlungsbedarf 
  • für die Verbesserung und Aktualisierung der bestehenden Begriffsbestimmunen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten; 
  • für die Einführung neuer Bestimmungen, um öffentliche Unterstützung für Technologieinfrastruktur zu ermöglichen und 
  • für die Vereinfachung bestimmter Vorschriften.
Die neuen Beihilfevorschriften für Forschung, Entwicklung und Innovation will die Kommission bereits heuer vorlegen. Angestrebt wird die 2. Jahreshälfte 2021. Sie soll durch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ergänzt werden.

Mit der EU-weiten Konsultation wendet sich die Europäische Kommission an Behörden, Unternehmen, Interessensvertretungen, Organisationen, NGO sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Beiträge können bis zum 3. Juni 2021 eingereicht werden.


Energieeffizienz: Was sollte bei der Novelle der EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude beachtet werden?

Auf der Agenda der Europäischen Union steht der Grüne Deal ganz oben. Ein Ziel dabei ist die Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent und bis zum Jahr 2050 soll die EU klimaneutral sein.
Hier muss hervorgehoben werden, dass Gebäude 40 Prozent der gesamten Energie verbrauchen. Um diesen Anteil zu senken, soll vor allem in die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden investiert werden.  Ziel ist es, dass die Renovierungsquote erhöht wird und somit die Klima- und Energieziele der EU besser verwirklicht werden können.
Vor allem finanzielle, rechtliche und unterstützende Maßnahmenpläne sollen dazu beitragen, dass bis 2030 die jährliche Renovierungsquote mindestens verdoppelt wird.
Mit der EU-weiten Konsultation wendet sich die Europäische Kommission an Behörden, Unternehmen, Industrie, Finanzsektor, Versicherungssektor, Berufsverbände, Gebäudeeigentümer, Gebäudevereinigungen, Sozialpartner, NRO, Hochschulen, Forschungszentren sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Beiträge können bis zum 22. Juni 2021 eingereicht werden.



Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus der EU – was beeinflusst Ihre Kaufentscheidung?

Der globale Wettbewerb betrifft vermehrt auch die Lebensmittelbranche. Die europäische Absatzförderungspolitik will den Landwirten und Landwirtinnen sowie die Lebensmittelindustrie unterstützen, damit ihre Erzeugnisse weltweit verkauft werden können.
Ziel dabei ist es, dass neue Marktchancen für landwirtschaftliche Produkte entstehen und bestehende Unternehmen gestärkt werden. Österreich als ein Exportland exportiert besonders viele Milch- und Fleischerzeugnisse. Die Absatzförderung soll im Einklang mit der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie stehen und eine nachhaltige Produktion, einen nachhaltigen Verbrauch und eine ausgewogenen Ernährung berücksichtigen.
Der Trend einer steigenden pflanzlichen Ernährung wird dabei ebenso berücksichtigt, auch nach dem Beitrag von Absatzförderungsmaßnahmen zur Biodiversitätsstrategie und zu Europas Plan gegen Krebs wird gefragt.         
Mit der EU-weiten Konsultation wendet sich die Europäische Kommission u. a. an Organisationen im Agrarsektor, Erzeugerorganisationen, dem Lebensmittelverarbeitungssektor, Verbraucherverbänden, Handelskammern, Einzelhandel, politischen Entscheidungsträgern, Umweltschutz-, Gesundheits- und Tierschutzorganisationen, Nicht-EU-Länder, Universitäten sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Beiträge können bis zum 23. Juni 2021 eingereicht werden.


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