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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie sollte ein EU-weiter Notfallplan für die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung im Krisenfall aussehen?

Derzeit erkundigt sich die Europäische Kommission in einer EU-weiten Konsultation nach den Lehren aus der COVID-19-Pandemie für den Lebensmittelsektor. Dafür startete die EU-Kommission am 2. März 2021 eine EU-weite Konsultation zum Thema „Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten“.
Wie schon in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ angekündigt, sollen die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation in die Schaffung eines Notfallplans zur Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung und Ernährungssicherheit in der gesamten EU in Krisenzeiten einfließen. Ziel ist es, Kommentare zu Form, Art und Umfang eines Notfallplans zu sammeln.

Die Kommission hofft auf Rückmeldungen vor allem von Ämtern und Behörden und von Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette, wie etwa Produzenten, verarbeitenden Betriebe, Handel und Speditionen einerseits und Konsumentinnen und Konsumenten andererseits.
 
Beiträge können bis 3. Mai 2021 eingereicht werden.




Wie kann der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet effektiver werden?

Im Juli 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission die EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Darin wird dargelegt, wie durch die Verbesserung von Prävention, Ermittlungen und Hilfe für Opfer umfassend auf die wachsende Bedrohung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowohl offline als auch online reagiert werden soll. Die Strategie umfasst acht Initiativen für den Zeitraum 2020-2025, mit denen ein solider Rechtsrahmen geschaffen werden soll. Die Strafverfolgung soll gestärkt und das Vorgehen der zahlreichen Akteure, die am Schutz und an der Unterstützung von Kindern beteiligt sind, besser koordiniert werden. Dafür soll über eine Selbstverpflichtung der Internetanbieter hinausgegangen werden und ein europäisches Zentrum zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern könnte geschaffen werden.
Mit der Konsultation wendet sich die Kommission an Ämter und Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. 
Die Ergebnisse der Befragung werden von der Kommission für die Vorbereitung der EU-Initiativen ausgewertet.

Beiträge können bis 15. April 2021 eingereicht werden.



Welchen Beitrag kann die EU zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen leisten?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission in einer EU-weiten Umfrage an die breite Öffentlichkeit. Es geht dabei sowohl um eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen, die bereits in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden, als auch darum, wie die EU mit weiteren Maßnahmen die Koordinierung der Prävention und des Schutzes vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und vor häuslicher Gewalt stärken kann.
Einlangende Beiträge wertet die Kommission für die Vorbereitung einer Gesetzgebungsinitiative aus, die der Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt dienen soll. Einen entsprechenden Vorschlag kündigt die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2021 für Ende des Jahres an.
Mit der EU-weiten Umfrage wendet sich die Kommission insbesondere an Ämter und Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner sowie Wissenschaft und Forschung. Weiters ist die Kommission an den Ansichten zu den bestehenden EU-Rechtsvorschriften interessiert.Die Ergebnisse der Umfrage fließen in eine Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einheitlicher Standards ein.

Beiträge können bis 10. Mai 2021 eingebracht werden.

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