Europäische Kommission empfiehlt Mitgliedstaaten gemeinsamen Ansatz zur Überwachung von COVID-19 im Abwasser

Am 17. März 2021 hat sich die Europäische Kommission mit einer Empfehlung für eine EU-weite systematische Überwachung von COVID-19 und den Varianten des Corona-Erregers im Abwasser an die EU-Mitgliedstaaten gewendet.

Mithilfe eines EU-weit koordinierten Ansatzes soll es möglich werden, ergänzende und unabhängige Informationen über die Verbreitungsgebiete von COVID-19-Varianten zu erhalten. Diese Daten sind für Entscheidungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von großem Interesse.

Die Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten darin insbesondere auf,

  • Systeme zur Abwasserüberwachung einzurichten, damit den Gesundheitsbehörden rasch einschlägige Daten zur Verfügung gestellt werden können, und
  • einheitliche Methoden für die Probenahme, Messung und Analyse von Daten zu verwenden.

Die Vergleichbarkeit der Daten ist wichtig, da die vor Ort erhobenen Daten mithilfe des koordinierten Ansatzes künftig auf einer EU-weiten Austauschplattform zur Verfügung gestellt werden sollen. Zieldatum für die Einrichtung nationaler Abwasserüberwachungssysteme ist der 1. Oktober 2021. In Salzburg gibt es bereits ein entsprechendes Abwasserüberwachungssystem (s. a. Landeskorrespondenz vom 27. Jänner 2021).

Der Austausch bewährter Verfahren für Abwasserüberwachung und die systematische Analyse von Varianten zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern (außerhalb der EU) sollen künftig auch finanziell von der EU unterstützt werden können.

Die Analyse des im Abwasser nachweisbaren SARS-CoV-2-Virus und seiner Varianten stellt eine kostengünstige, schnelle und zuverlässige Informationsquelle über die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung dar und kann einen wichtigen Beitrag für die Entscheidungsfindung im Bereich der öffentlichen Gesundheit liefern.

Die Abwasserüberwachung kann zudem zu Präventions- oder Frühwarnzwecken genutzt werden und bei der Bewertung der Wirksamkeit der zur Eindämmung der Virusübertragung getroffenen Maßnahmen beitragen. Denkbar ist auch ein Einsatz des EU-weiten Überwachungssystems für die Überwachung anderer bedenklicher Krankheitserreger bzw. von Bedrohungen durch gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Die Behandlung kommunaler Abwässer ist Gegenstand der EU-Richtlinie 91/271/EWG.

Die Empfehlung ist Teil der EU-Maßnahmen im Zuge des so genannten „HERA-Inkubators“. Der HERA-Inkubator ist ein europäischer Plan zur Vorsorge gegen biologische Gefahren. Darin enthalten ist ein Vorschlag für Sofortmaßnahmen zur Vorbereitung Europas auf die zunehmende Bedrohung durch SARS-CoV-2-Varianten. Einer der Maßnahmenbereiche, auf die sich der HERA-Inkubator konzentriert, ist der rasche Nachweis aktueller und künftiger bedenklicher SARS-CoV-2-Varianten im Abwasser der EU. Für die Ausgestaltung des HERA-Inkubators plant die Europäische Kommission in den kommenden Wochen im Rahmen einer EU-weiten Konsultation Rückmeldungen und Anregungen einzuholen.
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