„Digitales Grünes Zertifikat“

EU-weit gültiger Immunisierungsnachweis soll sicheres Öffnungsszenario für Tourismus, Kultur und Wirtschaft nach COVID-19 ermöglichen

Am 17. März 2021 hat die Europäische Kommission zwei EU-Verordnungen vorgeschlagen, mit denen die Bewegungsfreiheit innerhalb der EU und bei Reisen aus Drittstaaten mithilfe eines „Digitalen Grünen Zertifikats“ bereits während der in den Mitgliedstaaten laufenden Impfkampagnen erneut ermöglicht werden soll. Bei dem vorgeschlagenen Dokument handelt es sich um einen EU-weit gültigen COVID-19-Immunisierungsnachweis in elektronischer Form.

Europäisches Parlament und Europäischer Rat befürworten beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren

Das Europäische Parlament hat am 24. März 2021 über den Kommissionsvorschlag beraten und sich in der Abstimmung am 25. März 2021 für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen. Der Europäische Rat hat am 25. März 2021 beraten und sich ebenfalls für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen. Damit wird angestrebt, dass das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene bis Juni 2021 abgeschlossen werden kann und die Reisefreiheit für die Menschen in der EU ab Sommer 2021 wieder möglich sein sollte.

Das Digitale Grüne Zertifikat soll zeitlich befristet eingeführt werden

In der Pressekonferenz der Europäischen Kommission am 17. März 2021 wurde deutlich, dass die Vorbereitungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat bereits im Vorfeld vorangetrieben wurden. Zu beachten ist dabei die Aufgabenaufteilung zwischen Mitgliedstaaten und EU-Ebene, denn die Einführung der Impfpässe obliegt zunächst den Mitgliedstaaten. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sollen im weiteren Verlauf die Kompatibilität der nationalen Datensätze auf europäischer Ebene ermöglichen. Das Instrument eines „Digitalen Grünen Zertifikats“ soll zeitlich befristet zur Anwendung kommen, bis die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärt, dass die derzeitige Pandemie unter Kontrolle bzw. vorbei ist. Im Falle einer künftigen Pandemie soll das Zertifikat erneut zum (zeitlich befristeten) Einsatz kommen können.

Dafür hat die EU-Kommission zwei Vorschläge vorgelegt,
Die Vorschläge im Überblick:
  • Das Digitale Grüne Zertifikat wird drei Arten von Bescheinigungen umfassen - Impfbescheinigungen, Testbescheinigungen (NAAT/RT-PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest) und Bescheinigungen für Personen, die sich von COVID-19 erholt haben.
  • Die Zertifikate werden in digitaler Form oder in Papierform ausgestellt. Beide werden mit einem QR-Code versehen sein, der die notwendigen Schlüsselinformationen sowie eine digitale Unterschrift enthält, um sicherzustellen, dass das Zertifikat authentisch ist.
  • Die Kommission wird ein Gateway nach dem Vorbild von RE-OPEN EU aufbauen und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Software unterstützen, mit der die Behörden alle Zertifikatsignaturen EU-weit überprüfen können. Es werden keine persönlichen Daten der Zertifikatsinhaber durch das Gateway geleitet oder von dem überprüfenden Mitgliedstaat gespeichert.
  • Die Zertifikate werden kostenlos und in der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates und in Englisch verfügbar sein.
  • Alle Menschen - geimpfte und nicht geimpfte - sollten bei Reisen in der EU in den Genuss eines Digitalen Grünen Zertifikats kommen. Um eine Diskriminierung von nicht geimpften Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur eine interoperable Impfbescheinigung, sondern auch COVID-19-Testbescheinigungen und Bescheinigungen für Personen, die von COVID-19 genesen sind, zu schaffen.
  • Gleiches Recht für Reisende mit der digitalen grünen Bescheinigung - wo die Mitgliedstaaten Impfnachweise akzeptieren, um auf bestimmte Beschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (wie Tests oder Quarantäne) zu verzichten, wären sie verpflichtet, unter den gleichen Bedingungen auch Impfbescheinigungen zu akzeptieren, die im Rahmen des Systems der digitalen grünen Bescheinigung ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung wäre auf Impfstoffe beschränkt, die eine EU-weite Zulassung erhalten haben, aber die Mitgliedstaaten können beschließen, zusätzlich auch andere Impfstoffe zu akzeptieren.
  • Benachrichtigung über andere Maßnahmen: Wenn ein Mitgliedstaat von Inhabern eines Digitalen Grünen Zertifikats weiterhin Quarantäne oder Tests verlangt, muss er die Kommission und alle anderen Mitgliedstaaten benachrichtigen und die Gründe für solche Maßnahmen erläutern.
  • Die Bescheinigungen werden eine begrenzte Anzahl von Informationen enthalten, wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfung/Test/Genesung und eine eindeutige Kennung der Bescheinigung. Diese Daten können nur überprüft werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu verifizieren.
  • Das Digitale Grüne Zertifikat wird in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein und für Island, Liechtenstein, Norwegen sowie die Schweiz offen sein. Das Digitale Grüne Zertifikat soll für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und deren Familienangehörige ausgestellt werden, unabhängig von deren Nationalität. Es sollte auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger ausgestellt werden, die (dauerhaft) in der EU wohnen, sowie für Besucherinnen und Besucher, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen.

Die Vorarbeiten für die Ermöglichung von Reiseerleichterungen im Hinblick auf COVID-19 laufen seit Dezember 2020/Jänner 2021. So hat die Europäische Kommission bereits im Nachgang zum Europäischen Rat vom 21. Jänner 2021 am 27. Jänner 2021 in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten entsprechende Leitlinien vorgelegt.


Europäische Kommission mahnt Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen der Reisefreiheit innerhalb der EU an

Am 23. Februar 2021 hat die Europäische Kommission in einer Pressekonferenz zudem die breite Öffentlichkeit darüber informiert, dass sie am 17. Februar 2021 in einem Schreiben an sechs Mitgliedstaaten Bedenken wegen der jeweils getroffenen Reisebeschränkungen, insbesondere bei der Ein- und Ausreise, formuliert hat. Die betroffenen Mitgliedstaaten hatten zehn Tage Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren.

Sicheres Öffnungsszenario nach COVID-19 stützt sich auf Digitales Grünes Zertifikat und gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Tests

Weiters hat die Europäische Kommission am 17. März 2021 eine Mitteilung mit Vorschlägen dazu vorgelegt, wie die Freizügigkeit innerhalb der EU im Hinblick auf den Umgang mit der COVID-19-Pandemie sicher wiederhergestellt werden kann. In der Mitteilung plädiert die Kommission für ein „sicheres Öffnungsszenario“, bei dem dem „Digitalen Grünen Zertifikat“ und der „gegenseitigen Anerkennung von COVID-19-Tests“ eine wichtige Rolle zukommt. Leitlinien zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Teststrategien in der gesamten EU sowie Empfehlungen für ein gemeinsames Verfahren zur Anwendung, Validierung und gegenseitigen Anerkennung verschiedener Tests hatte die EU-Kommission bereits im Oktober 2020 veröffentlicht. In der Mitteilung über ein sicheres Öffnungsszenario erkennt die Kommission ausdrücklich die schweren Auswirkungen auf die Tourismusbranche an. Das europäische Tourismus-Ökosystem wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. So sank die Anzahl der Übernachtungen in der EU 2020 um 52 %, während die Übernachtungen internationaler Reisender im selben Zeitraum um 68 % zurückgingen. Ein sicheres Wiederhochfahren der Reise- und Tourismusbranche, aber auch der Kulturbranche, könne in vielen Regionen der EU zu einer rascheren wirtschaftlichen Erholung nach COVID-19 beitragen.


EU-Ausschuss einigt sich auf EU-weite Liste für Antigen-Schnelltests

Am 19. März 2021 hat der EU-Ausschuss für Gesundheitsschutz eine Aktualisierung der gemeinsamen Liste von Antigen-Schnelltests beschlossen, deren Ergebnisse die Mitgliedstaaten gegenseitig anerkennen wollen. In der Einigung werden auch standardisierte Angaben vereinbart, die in den Ergebnisprotokollen enthalten sein müssen. Die Anwendung der Vereinbarung soll kontinuierlich überprüft und bei Bedarf in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten angepasst werden. Aktuelle Informationen können über die Datenbank für COVID-19-Diagnostika und Testmethoden der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission eingesehen werden. Damit wird die Empfehlung des Rates vom 20. Jänner 2021 umgesetzt, in der sich die Mitgliedstaaten für einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz und die Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von COVID-19-Tests in der EU aussprechen.

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