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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie soll es weitergehen mit Europas Bodenstrategie?

Studien der Europäischen Umweltagentur haben in den letzten Jahren eine deutliche Verschlechterung der Qualität der Böden in Europa und weltweit dokumentiert. Der EMA-Bericht über den Zustand der Umwelt 2020, der IPCC-Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme und der IPBES-Bewertungsbericht über Bodendegradation und -sanierung dokumentieren die negativen Auswirkungen von Erosion, Verlust an organischer Substanz, Verdichtung, Verschmutzung, Versiegelung, Versalzung, Erdrutschen und Wüstenbildung auf die menschliche Gesundheit, auf natürliche Ökosysteme sowie auf das Klima. Thematisiert werden insbesondere auch die wirtschaftlichen Folgen dieser nachteiligen Entwicklungen.
Die Bodenstrategie der EU soll nun auf diese Fragen hin überprüft und insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Verhinderung von Boden- und Landdegradation und zur Wiederherstellung der Bodengesundheit gestärkt werden.
Dafür wendet sich die Kommission in einer EU-weiten Konsultation an Ämter und Behörden sowie an Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Beiträge können bis 27. April 2021 eingereicht werden.


Erneuerung der EU-Forststrategie soll gesamten Waldzyklus erfassen

Am 25. Jänner 2021 hat die Europäische Kommission eine EU-weite Umfrage dazu lanciert, welche Aspekte für die Erneuerung der EU-Forststrategie besonders beachtet werden sollen. Die neue Waldstrategie der EU soll sich künftig auf den gesamten Waldzyklus erstrecken und die zahlreichen Leistungen der Wälder fördern.
Die Kommission hofft auf zahlreiche Beiträge aus Fachkreisen und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die Anregungen und Beiträge werden von der EU-Kommission ausgewertet und sollen in den Vorschlag für eine neue EU-Waldstrategie einfließen, die die Kommission für das erste Quartal 2021 angekündigt hat.
Hintergrund der Initiative ist der wachsende Druck durch Klimawandel, extreme Wetterereignisse und Waldbrände, Aufgabe ländlicher Gebiete, mangelnde Bewirtschaftung und Fragmentierung aufgrund von Landnutzungsänderungen, zunehmende Bewirtschaftungsintensität aufgrund steigender Nachfrage nach Holz, Forstprodukten und Energie, Infrastrukturentwicklung, Urbanisierung und Landnahme auf die Wälder in der EU und die gleichzeitig wachsende Bedeutung der europäischen Wälder für die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltigere und klimaneutrale Wirtschaft.
Die EU-Forststrategie soll daher Maßnahmen vorsehen, die auf der einen Seite dem Schutz und der Wiederherstellung und Aufforstung dienen, insbesondere auch einen strengen Schutz von Primärwäldern in der EU berücksichtigen, und eine starke wirtschaftliche Dimension auf der anderen Seite haben, um Grundlagen für Innovationen und die Förderung neuer Produkte zu schaffen, die fossile Materialien ersetzen und effektiv zu einer neuen klimaneutralen Gesellschaft beitragen können.

Beiträge können bis 19. April 2021 eingereicht werden.


EU-Kommission prüft weitere Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt

Die Artenvielfalt in der EU ist ein Themenbereich mit zwei Seiten: Da gibt es einerseits Bestrebungen für den Erhalt heimischer Arten – die Biodiversitätsstrategie – und andererseits gilt es, das gemeinsame Vorgehen gegen (dominante) gebietsfremde Flora- und Fauna-Arten zu koordinieren (Richtlinie zur Kontrolle invasiver Arten). Beide Aktionsbereiche sind miteinander verbunden.
In der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 wurde der politische Rahmen der EU im Bereich Biodiversität für den Zeitraum 2011-2020 festgelegt. Diese Strategie wird derzeit einer Bewertung unterzogen.
Die EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten wurde im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2020 erlassen. Durch die Überprüfung ihrer Anwendung werden Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen bei der Umsetzung sowie zur Bewertung von Einzelmaßnahmen gewonnen.
Da die Biodiversitätsstrategie 2011-2020 erneuert werden muss, hat die EU-Kommission im Mai 2020 einen Vorschlag für die Fortsetzung der Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgelegt. Darin wird das Ziel formuliert, die Biodiversität in der EU bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. Insbesondere schlägt die EU-Kommission vor, bis Ende 2021 ein rechtsverbindliches Instrument vorzuschlagen, mit dem Zielvorgaben der EU zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme bis 2030 festgelegt werden sollen.
Mit der EU-weiten Konsultation wendet sich die Europäische Kommission an Ämter und Behörden, an Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Beiträge können bis 5. April 2021 eingereicht werden