EU-Haushalt: Europäisches Parlament stimmt EU-Aufbaufazilität zu

Am 9. Februar 2021 hat das Europäische Parlament abschließend über die Gestaltung der EU-Coronahilfen 2021-2023, die „Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), diskutiert und abgestimmt. Das Parlament hat die Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität mit 582 zu 40 Stimmen bei 69 Enthaltungen angenommen. Festgelegt sind darin nicht nur die Ziele und die Finanzierung des Instruments, sondern auch die Regeln für den Zugriff auf die Fördermittel. Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist der größte Baustein des insgesamt 750 Mrd. EUR schweren Aufbauplans „NextGenerationEU.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität, für die in den Jahren 2021-2023 672,5 Milliarden EUR an Finanzhilfen (Zuschüsse) und Darlehen (Kredite) bereitgestellt werden sollen, soll den EU-Ländern bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie helfen. Ähnlich wie der Marshallplan nach dem 2. Weltkrieg, wie der European Recovery Plan (1948-52) auch genannt wurde, soll die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Faciliy) die gemeinsame Bewältigung der COVID-19-Folgen in Europa ermöglichen. Die Fazilität bietet eine Kombination von Zuschüssen und Krediten, wobei die Verwendung der Mittel an die wirtschaftspolitische Steuerung der EU anknüpft, die nach der Bankenkrise 2008 eingerichtet wurde: Im Rahmen des so genannten „Europäischen Semesters werden dafür in enger Absprache zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten Bereiche definiert, in denen gezielt und miteinander koordiniert Investitionen vorgenommen werden sollen.
In der EP-Debatte am 9. Februar 2021 über die Aufbau- und Resilienzfazilität begrüßten die EU-Abgeordneten generell die Schwerpunkte für die nationalen Reformprogramme, insbesondere Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung und im Hinblick auf den Klimaschutz (57 %) wurden in der Debatte begrüßt. Die österreichische EU-Abgeordnete Angelika Winzig forderte zusätzliche Hilfen für Unternehmen und, dass es eine Jobinitiative geben müsse, die in den Mittelpunkt des Programms gerückt werden sollte. In der weiteren Debatte wurde zudem gefordert, dass die COVID-19-Hilfen der EU insbesondere auch in den Bereichen Jugend und Sport zur Verfügung stehen sollten.
Zum Abschluss der Debatte im Europäischen Parlament stellte EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis in Aussicht, dass der Rat nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament voraussichtlich schnell handeln und die Aufbau- und Resilienzfazilität am 12. Februar 2021 unterzeichnen werde. Eine Publikation des EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der Europäischen Union sei in diesem Falle bereits am 18. Februar 2021 möglich.
EU-Kommissionsvizepräsident Dombrovskis unterstrich, dass für die Nutzung der Mittel im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität „Ownership ein ganz wichtiges Element sei. Es sei daher aus Sicht der EU-Kommission unbedingt notwendig, regionale und lokale Akteure ausreichend und systematisch in die Erstellung der nationalen Reformpläne, mit denen der Einsatz der zusätzlichen EU-Coronahilfen geplant wird, einzubinden.
Im Hinblick auf die Freigabe der Gelder der Aufbau- und Resilienzfazilität richtete EU-Kommissionsvizepräsident Dombrovskis mahnende Worte an die Parlamente in den Mitgliedstaaten: Ohne eine abschließende Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses durch die nationalen Parlamente könne kein Cent aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Richtung EU-Mitgliedstaaten fließen. Der zügige Abschluss dieses Ratifizierungsverfahrens sei deshalb so wichtig, weil die Europäische Kommission erst im Anschluss an die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten an die globalen Finanzmärkte herantreten kann, um die für die Aufbau- und Resilienzfazilität avisierten Mittel aufzunehmen.

Europäisches Parlament und Rat ziehen Lehren aus COVID-19:
EU-Katastrophenschutz soll künftig gestärkt werden

Am 8. Februar 2021 haben die Chefunterhändlerinnen und –unterhändler des Europäischen Parlamentes und des Rates eine vorläufige politische Einigung über die Reform des EU-Katastrophenschutzverfahrens erzielt. Künftig soll Notlagen auch auf EU-Ebene effizienter begegnet werden können.

Der Kompromiss von Europäischem Parlament und Rat sieht vor, dass das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM) künftig gestärkt werden soll. Hintergrund der Ambitionen sind die Lehren, die aus der COVID-19-Pandemie gezogen werden: Die neuen Bestimmungen sollen sicherstellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten künftig schneller und besser auf Notfälle großen Ausmaßes reagieren können. Das ist insbesondere der Fall, wenn mehrere Länder gleichzeitig von Katastrophen getroffen werden. Die Neuerungen im Überblick:
  • Künftig soll die Europäische Kommission im Bedarfsfall und unter bestimmten Bedingungen die notwendigen Ressourcen, wie etwa Löschflugzeuge oder Feldlazarette, direkt aus der rescEU-Reserve mobilisieren können.
  • Für den EU-Finanzierungszeitraum 2021-2027 sollen für das EU-Katastrophenschutzverfahren 1,263 Milliarden EUR zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen in den Jahren 2021-2023 durch 2,056 Milliarden EUR aus dem EU-Aufbauinstrument aufgestockt werden können. Damit wird das Gesamtbudget für den EU-Katastrophenschutz 2021-2027 im Vergleich zu 2014-2020 verfünffacht.
Wann immer rescEU-Ressourcen für nationale Zwecke verwendet werden, muss künftig darauf hingewiesen werden, dass die eingesetzten finanziellen Mittel von der EU stammen.

Der politische Kompromiss wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zu abschließenden Billigung vorgelegt.

Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde 2013 als freiwilliges System eingerichtet, um die Mitgliedstaaten bei den immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen zu unterstützen. Seit 2019, mit der Schaffung von rescEU, kann die EU gemeinsam Ressourcen beschaffen, um von Katastrophen betroffenen Ländern zu helfen, wenn die nationalen Kapazitäten überfordert sind.
Seit dem Beginn der seit März 2020 andauernden Coronakrise erleichterte der Katastrophenschutzmechanismus die Rückführung von über 90.000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus der ganzen Welt in ihre Heimatländer. Über 1,3 Millionen Schutzmasken sowie Beatmungsgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Therapeutika und andere Hilfsmittel wurden über rescEU beschafft und zur Unterstützung der nationalen Gesundheitssysteme eingesetzt. Eine neue strategische medizinische Reserve von rescEU, die derzeit von neun EU-Ländern aufgebaut wird, ermöglicht es der EU, schneller auf Krisen zu reagieren.


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