GAP-Reform: EU-Kommission veröffentlicht Liste möglicher Öko-Regelungen

Die EU-Kommission hat am 14. Jänner 2021 eine Liste landwirtschaftlicher Praktiken veröffentlicht, die im Rahmen der zukünftigen, reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unter die Öko-Regelungen fallen könnten.

Im Rahmen der neuen GAP wird jedes EU-Land künftig einen eigenen GAP-Strategieplan erstellen und darlegen, zur Erreichung welcher Ziele die GAP-Finanzierung eingesetzt werden soll. Die Strategiepläne müssen auch „Öko-Regelungen“ umfassen, die den Landwirtinnen und Landwirten Anreize für den Einsatz von klima- und umweltverträglichen Bewirtschaftungsmethoden geben.

Um durch Öko-Regelungen unterstützt zu werden, sollten landwirtschaftliche Praktiken:
  • Maßnahmen in Bezug auf Klima, Umwelt, Tierschutz und antimikrobielle Resistenz abdecken;
  • auf der Grundlage der Bedürfnisse und Prioritäten definiert werden und dafür auf nationaler/regionaler Ebene in den GAP-Strategieplänen identifiziert wurden;
  • ehrgeiziger sein als die in der GAP ohnehin festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen bezüglich Umwelt, Klima und Tierwohl im Rahmen der Konditionalität;
  • zur Erreichung der EU-Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen.
Die Liste umfasst auch das sogenannte „Carbon Farming“, um die Kohlenstoffbindung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zum Beispiel über die extensive Nutzung von Dauergrünland, zu erhöhen.
Weitere landwirtschaftliche Praktiken, die durch Öko-Regelungen unterstützt werden könnten, sind die Präzisionslandwirtschaft, sowie Haltungspraktiken, die das Tierwohl fördern bzw. die den Bedarf an Antibiotika in der Tiermast verringern.

Der Abschluss der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gehört zu den Hauptvorhaben des portugiesischen Ratsvorsitzes für das erste Halbjahr 2021. 

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