EU-Kommission billigt weitere Beihilfenregelung für Österreich

Internationale Handelsstreitigkeiten: EU soll künftig stärkere Befugnisse erhalten

Am 19. Jänner 2021 hat die Europäische Kommission eine mit 300 Mio. EUR ausgestattete weitere Beihilferegelung Österreichs genehmigt. Mit den nun genehmigten Beihilfen will Österreich von der Coronakrise betroffene Organisatoren von Veranstaltungen stützen. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen.
Mit dem Beschluss vom 19. Jänner 2021 wird eine im Dezember erzielte 2020 grundsätzliche Einigung bestätigt (s.a.Europa Spezial Nr. 36 undEuropa Spezial Nr. 32).
Im Rahmen der Regelung plant Österreich,
allen Unternehmen einschließlich Selbstständigen, Verbänden und Einrichtungen, die Veranstaltungen in Österreich zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 31. Dezember 2022 ausrichten, die dann aber pandemiebedingt abgesagt werden müssen oder nur mit Einschränkungen stattfinden können,
wirtschaftliche Unterstützung zu gewähren. Die Beihilfe wird vor dem geplanten Veranstaltungstermin gewährt. Hierfür müssen die Unternehmen einen Antrag und einen Geschäfts- und Finanzierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Veranstaltung erfolgreich organisiert werden kann. Ausgezahlt wird die Beihilfe jedoch erst, wenn die betreffende Veranstaltung aufgrund des COVID-19-Virus abgesagt oder mit erheblichen Einschränkungen organisiert werden muss.
Der Beihilfehöchstbetrag ist auf insgesamt 800 000 EUR je Begünstigtem begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Veranstaltungen, für die diesem Begünstigten eine Beihilfe gewährt wurde.

Mit dieser Fördermaßnahme sollen Veranstalterinnen und Veranstalter ermutigt werden, trotz der gegenwärtigen Rahmenbedingungen wieder mit der Planung und Organisation von Veranstaltungen zu beginnen.


Internationale Handelsstreitigkeiten: EU soll künftig stärkere Befugnisse erhalten

Am 19. Jänner  2021 hat das EU-Parlament nach informeller Einigung mit dem Rat neue Vorschriften verabschiedet, die es der EU erlauben, Gegenmaßnahmen bei Blockaden von WTO-Schlichtungsverfahren zu ergreifen. Die Stärkung der sogenannten Durchsetzungsverordnung ermöglicht es der EU, ihre Handelsinteressen gegen illegal handelnde Partner zu schützen. Künftig soll die EU Gegenmaßnahmen ergreifen können, wenn es ihr gelungen ist, von einem WTO-Streitbeilegungsgremium oder in bilateralen und regionalen Abkommen eine positive Entscheidung zu erwirken, wenn die andere Partei nicht bei der Beilegung des Streits kooperiert. Das Europäische Parlament setzt sich in seinem Bericht dafür ein, den Anwendungsbereich der Verordnung auf Dienstleistungen und bestimmte Rechte an geistigem Eigentum auszuweiten.

Der Rat muss der politischen Einigung nun noch förmlich zustimmen.



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