Landwirtschaft: EU-Förderungen laufen unterbrechungsfrei weiter

Am 15. Dezember 2020 hat das Europäische Parlament den Übergangsvorschriften für die Gemeinsame Agrarpolitik 2021-2022 formal zugestimmt. Damit wird die Anwendung der bestehenden Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert und sichergestellt, dass die Zahlungen an Landwirte und Begünstigte der ländlichen Entwicklung fortgesetzt werden können. Insbesondere soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden,
  • Landwirten das Erlangen von Ausgleichszahlungen für schwere Einkommensverluste und für Verluste zu erleichtern, die durch ungünstige klimatische Ereignisse, Ausbrüche von Tier- oder Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall verursacht werden.
  • Weiters sollen die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Unterstützung von Landwirten erhalten, insbesondere während der COVID-19-Krise.
  • Die Laufzeit neuer mehrjähriger Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums, die sich auf den ökologischen Landbau und klima- und umweltfreundliche Maßnahmen konzentrieren, soll über drei Jahre hinaus verlängert werden.
  • Die Auszahlung von 8 Milliarden Euro an Beihilfen für Landwirte (EU27) soll beschleunigt werden.
  • Kürzlich vereinbarte Regeln für die Art und Weise, wie Landwirte, Lebensmittelproduzenten und ländliche Gebiete die 8 Mrd. EUR (EU27) an COVID-19-Krisenhilfe verwenden können, um ihre widerstandsfähige, nachhaltige und digitale Erholung in den nächsten zwei Jahren zu finanzieren, sind ebenfalls Teil der Gesamtvereinbarung.
  • Etwa 30 % der Sanierungsgelder werden im Jahr 2021 zur Verfügung stehen, die restlichen 70 % würden im Jahr 2022 freigegeben werden.
  • Mindestens 37 % der zusätzlichen Mittel für die Linderung von COVID-19-Folgen sollen für Biobauern, für umwelt- und klimabezogene Maßnahmen und für den Tierschutz zur Verfügung stehen.
  • Mindestens 55 % der Mittel sollen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, die zu einem widerstandsfähigen, nachhaltigen und digitalen Aufschwung beitragen, sowie für Neugründungen von Junglandwirten.
Mit der Verabschiedung der GAP-Übergangsregelung wird mehr als eine einfache Verlängerung des Status quo erreicht: Den Landwirten, Lebensmittelproduzenten und ländlichen Gemeinden werden ein ehrgeiziges Instrumentarium und die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Digitalisierung des Sektors.

Die Übergangsregelung wurde am 23. Dezember 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt unmittelbar.

Die Übergangsregelung 2021-2022 wurde mit dem Ziel vereinbart, die Verhandlungen über die Ausgestaltung der GAP-Reform in den kommenden Monaten weiter voranzutreiben, ohne dass es für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum in Europa zu einer Finanzierungslücke kommt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und Rat über die endgültige Form der EU-Agrarpolitikreform nach 2022 laufen weiter.

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