EU-Forststrategie soll 2021 erneuert werden

Nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holz als Baustoff sind wichtige Komponenten.

Im Rahmen der informellen öffentlichen Videokonferenz des Agrarrats am 16. November 2020 wurden als letzter Tagesordnungspunkt auch die Ratsschlussfolgerungen zur Erneuerung der EU-Forststrategie besprochen. Die bisherige Strategie endet am 31. Dezember 2020: Der Rat hat sich wiederholt für eine Folgestrategie ausgesprochen. Die Kommission will 2021 eine neue Strategie vorlegen.
 
Die nun vorliegenden Ratsschlussfolgerungen dienen dazu, der Europäischen Kommission wichtige Empfehlungen für die Erneuerung der EU-Forststrategie zu geben. Die EU-Forststrategie zielt auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Wälder, die Erhaltung und Verbesserung der Vielfalt der Wälder sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bioökonomie und der Kreislaufwirtschaft ab. Im Grünen Deal wird die Rolle der Wälder an mehreren Stellen hervorgehoben, etwa bei der EU-Biodiversitätsstrategie sowie der EU-Bioökonomie-Strategie. Wälder dienen als CO2-Speicher, zur Luftreinigung, als Erholungsraum, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und Rohstofflieferanten. Aus Sicht der Mitgliedstaaten dient die Forststrategie drei Hauptzielen:
  • der Unterstützung einer nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung;
  • der Unterstützung des Forst- und des forstbasierten Sektors mit seinen Millionen von Waldbesitzern als Teil einer Lösung für die internationalen Entwicklungsziele (SDGs) und den damit verbundenen politischen Zielen der EU, und
  • der Verbesserung der Koordinierung und Kohärenz der forstbezogenen Politiken der EU und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und relevanten Interessenvertretern.
Konkret fordert der Rat „wissenschaftlich fundierte Regelungen für die Bezahlung von Ökosystemdienstleistungen und Mittel zur Förderung naturnaher Forstwirtschaft.

Für Österreich begrüßte Bundesministerin Elisabeth Köstinger (BMLRT) , dass die EU-Forststrategie über 2020 hinaus weitergeführt werden soll. Die Schlussfolgerungen seien aus Österreichs Sicht insbesondere im Hinblick auf die Würdigung der Bedeutung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung positiv zu sehen. Auch die Frage, wie die Klimaziele erreicht werden, dürfe nicht vernachlässigt werden: Der Wald sei mehr als eine „CO2-Senke. Auch der Baustoff „Holz sollte verstärkt in die Berechnung zum Erreichen der Klimaziele einbezogen werden.

Die Mitgliedstaaten treten für eine ausgewogene neue EU-Forststrategie ein sowie für eine kohärente Politik als Ergänzung, nicht als Ersatz nationaler Forstpolitik, da die Wälder innerhalb Europas unterschiedlich seien.

Die Kommission hatte im Rahmen der Veröffentlichung des Fahrplans zur Forststrategie am 30. Oktober 2020 mitgeteilt, dass die Strategie dazu beitragen soll, den Verlust von Wäldern zu reduzieren, die Kohlenstoffspeicher zu erhalten und die Risikoprävention (etwa gegen Waldbrände) zu verbessern, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu stärken. Auch die EU-Biodiversitätsstrategie vom 20. Mai 2020 sieht die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlicher Bäume bis 2030 vor.

Auch das Europäische Parlament hat sich zur Erneuerung der EU-Fortstrategie geäußert. In ihrer Stellungnahme vom 8. Oktober 2020 äußern die EU-Abgeordneten ihre Erwartung, dass sich die Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der EU im Rahmen der EU-Forststrategie und der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Maßgabe der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) generell positiv auf die Wälder und deren Zustand, die Existenzgrundlagen in ländlichen Gebieten und die biologische Vielfalt der Wälder in der EU sowie die vom forstbasierten Sektor erbrachten Klimadienstleistungen auswirkt.

Zum Hintergrund

Da Wälder nicht konkret in den Verträgen benannt sind, gibt es anders als in der Agrarpolitik keine eigene „EU-Waldpolitik: Es handelt sich daher nur um eine koordinierende Strategie und um kein rechtsverbindliches Gesetz. Der Rat hat bereits in früheren Stellungnahmen die Subsidiarität betont. Neben Informations- und Erfahrungsaustausch stellt die EU unterstützend zu nationalen, regionalen und privaten Geldern auch für die Wälder EU-Fördermittel zur Verfügung, etwa im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), von EU-Regionalförderungen oder aus dem rescEU-Katastrophenschutzfonds.

Die informelle Videokonferenz des Rates am 16. November 2020 wurde öffentlich abgehalten und aufgezeichnet. Sie kann nachträglich hier aufgerufen werden. Die Debatte zur Zukunft der Wälder in der EU beginnt um 13.07 Uhr.© EU / Rat


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