EU-Kommission legt Strategie zur COVID-19-Eindämmung in der Wintersaison 2020/21 vor

Handlungsempfehlungen für die Wintermonate richten sich an die Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2020 eine Strategie für eine nachhaltige Bewältigung der Pandemie in den kommenden Wintermonaten angenommen. In der Strategie, die die Kommission in Form einer so genannten „Mitteilung“ vorgelegt hat, wird empfohlen, in der Wintersaison 2020/21 und im kommenden Jahr 2021 so lange achtsam zu bleiben und Vorsicht walten zu lassen, bis sichere und wirksame Impfstoffe bereitgestellt und Impfungen durchgeführt werden. Für eine schrittweise Aufhebung der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen kündigt die Kommission an, dass sie hierzu Anfang 2021 weitere Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen vorlegen will.

In der Mitteilung vom 2. Dezember 2020 spricht sich die Kommission auch dafür aus, den Wintertourismus zu ermöglichen: Um einen sicheren Reiseverkehr zu gewährleisten sollen sich die Mitgliedstaaten jedoch auf der Basis von Daten des ECDC optimal koordinieren. Weiters werden insbesondere folgende Fragen aufgegriffen:
  • konsequente Umsetzung im Alltag: Abstandsregeln, Einschränkung sozialer Kontakte, Tragen von Masken (Mund-Nasen-Schutz) sowie Telearbeit, z.B. im Home Office;
  • Monitoring: Teststrategien und Kontaktnachverfolgung sollten weiter ausgebaut werden;
  • Reisen: Ermöglichung eines sicheren Wintertourismus;
  • Sicherheitsnetz für die Gesundheitssysteme: Erstellung von Notfallplänen durch die Mitgliedstaaten für Gesundheitseinrichtungen, insbesondere im Hinblick auf den Personalbedarf;
  • Motivation: proaktiver Umgang mit dem Phänomen der „Pandemiemüdigkeit" – hier können klare Botschaften und Angebote für einen erhöhten Bedarf an psychosozialer Unterstützung positiv wirken.
  • Fragen der Kooperation und Kommunikation: Die Kommission kündigt an, den Mitgliedstaaten im Bedarfsfall bei der Bereitstellung von Impfstoffen zu helfen, die Erarbeitung nationaler Impfstrategien wird von der Kommission dringend empfohlen.
Die Handlungsempfehlungen der Kommission sind rechtlich nicht bindend, es handelt sich vielmehr um Empfehlungen, mit denen sich die Europäische Kommission an die Mitgliedstaaten wendet.

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