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Aktuelle EU-Konsultationen

Sollte die derzeit geltende EU-Führerschein-Richtlinie überarbeitet werden?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Weiters hofft die Kommission auf Rückmeldungen von Verkehrs-, Polizei-, Justiz- und Datenschutzbehörden. Gefragt wird auch nach Möglichkeiten zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Umsetzung der gemeinsamen Vorschriften für das europäische Führerscheinmodell.
Ein Hauptziel der Führerschein-Richtlinie ist es, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern innerhalb der EU erleichtert werden und schließlich sollen die gemeinsamen Gestaltungsmerkmale für Führerscheine das Betrugsrisiko zu senken helfen.
Die derzeit geltende Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) wurde 2006 erlassen und trat im Jänner 2013 in Kraft. Sie regelt z. B., dass der Umzug in einen anderen Mitgliedstaat ohne unmittelbaren Führerscheinumtausch möglich ist: Ein Umtausch ist erst dann notwendig, sofern die Gültigkeit des Führerscheins im Herkunftsland zeitlich begrenzt wurde. Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Lkw müssen sich EU-weit alle fünf Jahre einer regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Außerdem ermöglicht das einheitliche Führerscheinmodell eine einfache Anerkennung der Fahrerlaubnis in der ganzen EU.

Mit der nun laufenden EU-weiten Umfrage möchte sich die Europäische Kommission ein Bild über mögliche Probleme bei der Umsetzung der Führerschein-Richtlinie verschaffen. Weiters soll geprüft werden, ob und wie der damit verbundene Verwaltungsaufwand reduziert werden kann und Kosten eingespart werden können, ohne die Ziele der Rechtsvorschrift zu gefährden.

Eingereichte Beiträge wird die Europäische Kommission bei der Beurteilung der Frage, ob die Richtlinie überarbeitet werden muss, berücksichtigen.

Beiträge können bis 20. Jänner 2021 eingereicht werden.


Barzahlung: Sollten 1- und 2-Cent-Münzen weiterhin verwendet werden?

Heute verwenden rund 342 Millionen Bürgerinnen und Bürger in 19 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung. Die Kommission ist dafür zuständig, die Verwendung verschiedener Stückelungen von Euro-Münzen und Euro-Banknoten regelmäßig und sorgfältig hinsichtlich ihrer Kosten sowie ihrer öffentlichen Akzeptanz zu prüfen.
Dafür wurde die Kommission vom Rat beauftragt, eine Folgenabschätzung zur fortgesetzten Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen vorzunehmen.
Im Einklang mit diesem Mandat veröffentlichte die Kommission 2013 und 2018 jeweils einen Bericht über die Ausgabe und den Umlauf von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen. In beiden Berichten stellte sie mögliche Szenarien im Hinblick auf 1- und 2-Euro-Cent-Münzen dar – von einer Beibehaltung der gegenwärtigen Situation bis hin zur Entfernung dieser Münzen aus dem Umlauf bei gleichzeitiger Einführung von Rundungsregeln.
Dabei stellte die Kommission fest, dass die Optionen näher untersucht werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission eine aktuelle Analyse der Verwendung von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen durchführen und prüfen, welche Folgen die Einführung einheitlicher Rundungsregeln für Barzahlungen im Euro-Währungsgebiet hätte.

Je nach dem Ergebnis dieser Folgenabschätzung kann die Kommission einen Legislativvorschlag zu
a) einheitlichen Rundungsregeln und gegebenenfalls
b) einer damit einhergehenden Abschaffung (d. h. Beendigung der Ausgabe sowie der Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel) von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
auf den Weg bringen.

Im Zuge der nun laufenden EU-weiten Umfrage hofft die Kommission auf Beiträge von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, von Wirtschafts- und Konsumentenverbänden, Nichtregierungsorganisationen (insbesondere Umwelt, soziale Inklusion, karitative Einrichtungen) sowie aus Wissenschaft und Forschung. Beiträge und Anregungen werden für die Beurteilung des weiteren Handlungsbedarfs in dieser Frage durch die Europäische Kommission zu Rate gezogen.

Beiträge können bis 11. Jänner 2021 eingereicht werden.


Wie gut funktionieren die EU-Beihilfevorschriften für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur?

Derzeit holt die Europäische Kommission im Rahmen einer EU-weiten Konsultation Stellungnahmen von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, von Ämtern und Behörden, aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ein, um Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert der Beihilfevorschriften für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu bewerten und möchte u. a. wissen:
  • Funktionieren die Beihilfevorschriften für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur?
  • Inwieweit haben sie den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur gefördert und zur Wettbewerbsfähigkeit des Sektors beigetragen?
  • Inwieweit tragen die Beihilfevorschriften für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur den technologischen Entwicklungen und den sozioökonomischen Erfordernissen Rechnung?
Die eingehenden Antworten und Anregungen will die Kommission bei der Beurteilung der geltenden Beihilfevorschriften für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu Rate ziehen. Anhand der Evaluierungsergebnisse werden die Kommissionsdienststellen entscheiden, ob ein konkretes Handeln auf EU-Ebene (legislative und nicht legislative Maßnahmen) erforderlich ist.

Beiträge können bis 5. Jänner 2021 eingereicht werden.

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