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Aktuelle EU-Konsultationen

Evaluierung der EU-Vorschriften zu verpflichtenden Ursprungsangaben für Fleischprodukte

Für einen effektiven Konsumentenschutz sind Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln entscheidend: einheitliche Informationen zu Inhaltsstoffen und zur Zusammensetzung stellen sicher, dass Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf bewusste Entscheidungen treffen können.
Seit dem In-Kraft-Treten der EU-Verordnung Nr. 1337/2013 mit 1. April 2015 muss auf bestimmten Fleischerzeugnissen das Ursprungsland oder der Herkunftsort auf dem Etikett angegeben sein. Dies gilt für frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch.
Mit der EU-weiten Umfrage wendet sich die Kommission an Interessenträger in der Landwirtschaft, in der Produktion, im Einzelhandel und in der Zivilgesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die Konsultation dient der Evaluierung der geltenden EU-Vorschriften. Die EU-Kommission hofft auf Rückmeldungen dazu, ob die seit April 2015 gültigen Vorschriften zur Ursprungskennzeichnung ihren Zweck erfüllen.

Die eingehenden Beiträge sollen in den Kommissionsbericht über die Effektivität der verpflichtenden Ursprungskennzeichnung einfließen, den die Kommission im April 2020 vorlegen will.

Beiträge können bis 2. März 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK


Konsultation: Bewertung des EU-Rechtsrahmens zum Schutz vor endokrinen Disruptoren

Chemische Stoffe, die die natürliche Wirkung von Hormonen beeinflussen und dabei negative Effekte hervorrufen, werden als „endokrine Disruptoren“ bezeichnet. Sie sind vor allem in synthetisch hergestellten Materialen, wie beispielsweise in Plastik oder Pestiziden, zu finden. Regelungen zu endokrinen Disruptoren finden sich in zahlreichen EU-Rechtsakten zu unterschiedlichen Themenbereichen; der Fokus der EU-Vorschriften liegt dabei auf dem Schutz von Mensch und Ökosystem vor den schädlichen Auswirkungen dieser Stoffe. In den vergangenen Jahren konnten entscheidende Fortschritte bei Erforschung und Regulierung endokriner Disruptoren erzielt werden. Im Umgang mit diesen chemischen Stoffen gehört die EU weltweit zur Spitze. Dennoch sind die Bedenken in der Bevölkerung nach wie vor groß.

Angesichts der Tatsache, dass die derzeit geltende Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone von 1999 datiert, veröffentlichte die Kommission im Jahr 2018 eine Mitteilung, in der dafür plädiert wird, den bestehenden rechtlichen Rahmen für endokrine Disruptoren einer Überprüfung auf Aktualisierungsbedarf zu unterziehen.

Um herauszufinden, welche Bedenken und Bedürfnisse EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bezüglich des Schutzes vor endokrinen Disruptoren haben, wendet sich die Kommission mit einer Konsultation an die EU-Öffentlichkeit. So soll festgestellt werden, inwiefern das geltende EU-Recht den Anforderungen der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gerecht wird. Außerdem sollen alternative Lösungswege in der Risikovermeidung sowie zur Verbesserung der Prüfung und Handhabung endokriner Disruptoren ermittelt werden.

Beiträge können bis 9. März 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK


Konsultationspaket:
Digitalisierung des Finanzsektors der EU

Die rasch fortschreitende Digitalisierung hat das europäische Finanzsystem in den letzten Jahren erheblich verändert. Neben dem Ziel, die Chancen der Digitalisierung für die EU nutzbar zu machen, steht für die Kommission die Implementierung eines sicheren und ethisch unbedenklichen rechtlichen Rahmens zur Stärkung der europäischen Industrie und ihrer Innovationsfähigkeit im Vordergrund.
Nachdem die Maßnahmen des 2018 verabschiedeten FinTech-Aktionsplan großteils bereits umgesetzt wurden, arbeitet die Kommission nun an einer neuen Strategie für die Digitalisierung des Finanzsektors der EU. Daher wendet sich die Kommission mit zwei Konsultationen zu diesem Thema an die EU-Öffentlichkeit.
Die erste Konsultation widmet sich unter anderem der Frage nach aktuellen und zukünftigen Verwendungsmöglichkeiten von Kryptoanlagen. Während der erste Teil des Fragebogens an Einzelpersonen gerichtet ist, versuchen die Teile 2-4 des Fragebogens herauszufinden, wie Behörden und Finanzmarktteilnehmer Kryptoanlagen definieren und ob diesbezüglich legislative Änderungen erforderlich sind.
Aufgrund der steigenden Anzahl und Schwere von Cyberangriffen gegen den Finanzsektor befasst sich die zweite Konsultation der Kommission mit der Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten der Rechtsvorschriften im Bereich der Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor. Diese Konsultation richtet sich gleichermaßen an Behörden, Finanzdienstleistungsbetriebe, IT-Dienstleister, Interessenvereinigungen der Industrie und Wirtschaft sowie an Konsumentinnen und Konsumenten der Zivilgesellschaft.

Konsultation 1: Entwicklung eines nachhaltigen Rechtsrahmens für Kryptoanlagen in der EU
Beiträge werden bis 12. März 2020 entgegengenommen.

© Europäische Union / EK

Konsultation 2: Verbesserung der Betriebsstabilität digitaler Systeme
Beiträge werden bis 12. März 2020 entgegengenommen.

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