EU-Binnenmarkt: Konsumentenschutz soll weiter verbessert werden

EU-Kommission lanciert Online-Portal, um Unternehmen die Einhaltung des Nachhaltigkeitsprinzips im Rohstofferwerb zu erleichtern

Ermöglichung von Kollektivklagen soll Konsumentenschutz am EU-Binnenmarkt künftig weiter verbessern

Am 28. November 2019 haben sich die im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Haltung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Konsumentinnen und Konsumenten geeinigt. Damit wurde ein wichtiger Fortschritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU erzielt. Der Vorschlag, den die Europäische Kommission den beiden Ko-Gesetzgebern auf EU-Ebene (Rat und Europäisches Parlament) im April 2018 vorgelegt hatte bezweckt eine Stärkung der Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten am EU-Binnenmarkt durch die Ermöglichung von Verbandsklagen zum Schutz von Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der neue Mechanismus soll dafür sorgen, dass Opfer illegaler Geschäftspraktiken leichter Schadenersatz erhalten, wobei zugleich der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt werden soll. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte am EU-Binnenmarkt nicht nur individuell, sondern auch kollektiv – und zwar mit Unterstützung so genannter „qualifizierter Einrichtungen"  - geltend machen.

Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert die Legislative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments. © Europäische Union / EP


Neues Online-Portal gibt Auskunft über die Herkunft von Rohstoffen

Am 20. November 2019 hat die Europäische Kommission ein neues Online-Portal in Betrieb genommen, das Unternehmen bei der Orientierung für verantwortungsvolle Entscheidungen im Rohstoffeinkauf mit Informationen zur Herkunft von Metallen und Mineralen unterstützt. Das neue Portal „Due Diligence Ready!" soll die Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbessern und Unternehmen die Wahrnehmung ihrer Rechenschaftspflichten erleichtern. Mit dem Portal „Due Diligence Ready!" werden Unternehmen in folgenden Bereichen unterstützt:

  • Bessere Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei der Beschaffung von Mineralen. Das Tool richtet sich zwar in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen, jedoch sind alle Unternehmen, deren Lieferketten Minerale und Metalle umfassen, aufgerufen, die Vorteile dieses Portals zu nutzen.
  • Erleichterung der Einhaltung der EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralen („Verordnung zu Konflikt-Mineralen"): Auf dem Portal wird eine Orientierung in Bezug auf die verantwortungsvolle Beschaffung von Metallen und Mineralen, insbesondere Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, zur Verfügung gestellt. Diese Rohstoffe werden beispielsweise in der Produktion von Mobiltelefonen, Autos und Schmuck eingesetzt.
  • Reaktion auf die wachsende Marktnachfrage nach verantwortungsvoll abgebauten Mineralen: Die Stärkung der Transparenz entlang der Wertschöpfungskette soll zunehmende Sensibilisierung fördern und Unternehmen darin unterstützen, beim Rohstoffeinkauf nachhaltig vorgehen zu können.

Insbesondere für Geschäftsbereiche wie Batterien, Hochleistungsrechner und Mikroelektronik sieht die Europäische Kommission einen hohen Nutzen für das neue Portal. Ab dem 1. Jänner 2021 werden die geltenden Vorschriften bis zu 95 % der Einfuhren in die EU abdecken. Das Online-Portal trägt zur Schaffung der bis dahin benötigten Strukturen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten bei.

© Europäische Union / EK

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