Künftig mehr Transparenz für Mehrwertsteuerregeln im Online-Handel

Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union ebnen den Weg, um steuerliche Lücken bei Online-Plattformen zu schließen

Am 14. November 2019 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Abänderungsvorschlägen des Rates der Europäischen Union, die den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Novelle der EU-Vorschriften für den Online-Handel betreffen, zu. Damit soll die E-commerce-Richtlinie über Online-Handel von 2017 ergänzt werden. Plattformen wie Amazon, e-bay oder Alibaba, die einen Großteil der Online-Transaktionen abwickeln, müssen demnach ab 2021 sicherstellen, dass Mehrwertsteuerschulden bei Verkäufen in der EU den jeweiligen Steuerbehörden gemeldet werden.

Mit den Vorschriften soll die Aufdeckung von Steuerbetrug bei der grenzüberschreitenden elek-tronischen Geschäftsabwicklung erleichtert werden. Bislang haben EU-Mitgliedstaaten kaum Möglichkeiten, Mehrwertsteuer-Schulden von Verkäufern außerhalb der EU einzutreiben, es sei denn, die Verkäufer deklarieren sie selbst ordnungsgemäß.

2017 entgingen der Europäischen Union 137 Milliarden EUR an Mehrwertsteuer, aufgeteilt auf die EU-Länder bedeutet das eine Mehrwertsteuerlücke von knapp 5 Milliarden EUR, die den Staatskassen entgehen. Die Kommission erwartet im nächsten Jahr einen weiteren Anstieg der Verluste auf 7 Milliarden EUR pro Mitgliedsland.

Zugleich wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.

Die Richtlinie des Rates wird als nächstes im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss in der Folge in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden.

Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert die Legislative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments. © Europäische Union / EP

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