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Aktuelle EU-Konsultationen

Bewertung der ESF-Förderungen für Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen seit 2014

Wie gut hat der Europäische Sozialfonds zur Unterstützung von Bildungsprojekten in Schule, Ausbildung und Erwachsenenbildung beigetragen? Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, an Betroffene, an Interessenträger sowie an Ämter und Behörden. Die Europäische Kommission hofft auf Rückmeldungen und Anregungen, die aufzeigen, was in den Jahren 2014-2018 mithilfe des ESF erreicht wurde, wo besondere Erfolge erzielt wurden und wo Probleme lagen. Die eingehenden Rückmeldungen möchte die Kommission für die Weiterentwicklung von ESF-Maßnahmen für die (weitere) Senkung der Schulabbrecherquote, für die Förderung der Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und für Maßnahmen im Bereich lebenslanges Lernen und berufliche Bildung auswerten.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument, das die Europäische Union den Mitgliedstaaten für Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen zur Verfügung stellt.

Rückmeldungen können bis 24. Februar 2020 eingereicht werden.

Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.

Beiträge können bis 24. Februar 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK


Wie werden strafrechtlich relevante Verstöße gegen den Umweltschutz in der EU verfolgt?

Umweltstraftaten verursachen Schäden zwischen 91 Mrd. und 259 Mrd. USD und steigen jährlich um 5-7 %. Weltweit stehen sie an vierter Stelle unter den kriminellen Handlungen. Oftmals sind kriminelle Vereinigungen oder Unternehmen daran beteiligt. Die EU ist davon als Ursprungsland (z. B. von illegal gehandelten Abfällen), als Zielmarkt (z. B. von illegal geschlagenem Holz) oder als Transitgebiet zwischen zwei Weltregionen (z. B. zwischen Afrika und Asien für Erzeugnisse aus Wildtieren und Wildpflanzen) unmittelbar betroffen. Daher erließ die EU im Jahre 2008 eine Richtlinie, um einen wirksameren Umweltschutz zu gewährleisten. Eine gemeinsame Regelung der Straftaten, insbesondere abschreckende Sanktionen für umweltschädigende Tätigkeiten, steht im Vordergrund der Richtlinie.

Im Rahmen der Evaluierung der seit 2008 geltenden Richtlinie 2008/99/EG will die Kommission prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten auf allen Ebenen Maßnahmen ergriffen haben, gegen die Umweltkriminalität anzukämpfen. Mitgliedstaaten sollten rechtswidrige Handlungen, Anstiftung und Beihilfe zu diesen Straftaten unter Strafe stellen und für wirksame strafrechtliche Sanktionen sorgen. Weiters sollten juristische Personen zur Verantwortung gezogen werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Abfall- und Artenschutzkriminalität sowie auf der Umweltverschmutzung (Wasser/Luft/Boden).

Die Konsultation bietet für alle Interessenträger eine Gelegenheit, zu dieser Richtlinie Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse werden in die Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen einfließen.

Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.

Beiträge können bis 2. Jänner 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK


Duftstoffe in Kosmetika

Bei „Duftstoffen" handelt es sich um Stoffe, die zum Parfümieren kosmetischer Mittel (Seifen, Parfums, Cremes usw.) und anderer Produkte verwendet werden. Einige dieser Duftstoffe - die sogenannten allergieauslösenden Duftstoffe - können allergische Reaktionen verursachen. Die Empfehlung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über weitere allergieauslösende Duftstoffe in kosmetischen Mitteln informiert werden, wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ abgegeben.

Da sich die Anzahl an kennzeichnungspflichtigen Bestandteilen erhöhen würde und eine entsprechende Kennzeichnung aufgrund der Packungsgrößen sich als schwierig erweist, zieht die Europäische Kommission derzeit verschiedene Optionen in Erwägung:
  • Option 1: keine Änderung der derzeitigen Vorschriften
  • Option 2: Kennzeichnung weiterer allergieauslösender Duftstoffe auf der Verpackung oder alternativ auf sonstige Weise (Packungsbeilage, Etiketten usw.)
  • Option 3: elektronische Kennzeichnung (e-Labelling) – Zugang zum Internet wäre im Geschäft erforderlich.

Mit ihrer EU-weiten Umfrage richtet sich die Europäische Kommission an alle betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Personen, die allergisch auf Duftstoff-Allergene reagieren, und solchen, die über keine Smartphones verfügen. Darüber hinaus hofft die EU-Kommission auf Rückmeldungen von medizinischen Fachkräften aus Wissenschaft und Forschung, aus dem Gesundheitswesen, Wirtschaft und von Ämtern und Behörden. Die Ergebnisse der Umfrage fließen in Überlegungen für eine mögliche neue Initiative zur Kennzeichnung allergieauslösender Duftstoffe in kosmetischen Mitteln ein und werden für die Beurteilung des Novellierungsbedarfs der EU-Kosmetikverordnung zu Rate gezogen.

Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.

Beiträge können bis 4. Februar 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union / EK

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