Neue Maßnahmen zum Ökodesign beschlossen

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Die Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie) setzt sich zum Ziel, einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte zu schaffen. In diesem Zusammenhang werden für energieverbrauchsrelevante Geräte im Hinblick auf ihre umweltgerechte Gestaltung Mindestanforderungen festgelegt, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.

Die EU-Kommission hat mit 1. Oktober 2019 zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign erlassen. Durch die jeweiligen Verordnungen werden Anforderungen an technische Geräte in den Bereichen Kühlgeräte allgemein, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Leistungstransformatoren und Schweißgeräte festgelegt. Ziel ist es, für genannte Geräte die Energieeffizienz zu verbessern, was in weiterer Folge zur Verringerung der Treibhausgase und zu Einsparungen in europäischen Haushalten führen soll. Maßnahmen, mit denen die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Produkten gefördert werden, sollen zudem auch noch zur Kreislaufwirtschaft und zum Umweltschutz beitragen. In Kraft treten werden die Durchführungsverordnungen 20 Tage nach Bekanntmachung, der Zeitpunkt der Anwendbarkeit unterscheidet sich aber teilweise je nach Regelungsbereich.

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