EuGH fällt richtungsweisendes Urteil zum Wolf in Finnland

Mitte Oktober 2019 erging ein richtungsweisendes Urteil des EuGH (vom 10.10.2019, C-674/17) zur Entnahme von Wölfen trotz des strengen Schutzes in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).
Der Fall wurde von einer finnischen Umweltorganisation ins Rollen gebracht, die gegen die Ausnahmegenehmigungen lokaler Behörden klagte. Grund der Ausnahme war, durch behördlich geordnete Abschüsse die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern und die Wilderei auf Wölfe einzudämmen. Das finnische Höchstgericht brachte den Fall vor den EuGH, um Antworten zu erhalten, welche Voraussetzungen nach der geltenden FFH-RL für einen Abschuss des Wolfes konkret geprüft und gegeben sein müssen.
Die FFH-Richtlinie sieht Möglichkeiten vor, dass Mitgliedstaaten aus bestimmten Gründen, wie z.B. der „Volksgesundheit“, aber auch zur „Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung“, Ausnahmeregelungen treffen können. Diese Ausnahmemöglichkeiten wurden auch in Salzburger Landesrecht (Naturschutz- und Jagdgesetz) übernommen. Bisher bestand jedoch Unsicherheit, welche Voraussetzungen für eine Anwendung solcher Ausnahmen gegeben sein müssen.
Der EuGH hält in seiner Entscheidung fest, dass eine Bejagung des Wolfs in bestimmten Fällen zulässig ist, setzt aber einen strengen Beurteilungsmaßstab für die prüfende Behörde. Die Behörde muss das Ziel der Ausnahme klar und deutlich festlegen und anhand wissenschaftlich fundierter Daten nachweisen, dass die Ausnahme zur Erreichung des Ziels geeignet ist. Weiters darf es zur Entnahme keine umsetzbare Alternativlösung geben. Wesentlich ist auch, dass der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in dessen natürlichem Lebensraum nicht gefährdet wird.
Dazu hat die Behörde gegebenenfalls und soweit möglich auch grenzüberschreitende Erhebungen anzustellen.
Für die konkrete Prüfung der Voraussetzungen wurde auf das zuständige finnische Gericht zurückverwiesen.

Das Land Salzburg hat einen eigenen Wolfmangementplan. Alle Informationen und einen Überblick über die Wolf-Verdachtsfälle in Salzburg gibt es unter www.salzburg.gv.at/wolf.