Brexit : Rat verabschiedet Notfallmaßnahmen zum EU-Haushaltsplan 2019 für den Fall eines "No-Deal-Brexits"

Brexit-Infostellen für betroffene Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger

Acht Wochen vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Oktober 2019 hat die Kommission am 4. September 2019 alle Betroffenen wiederholt dazu aufgefordert, sich auf ein "No-Deal-Szenario" vorzubereiten. Angesichts der anhaltenden Debatte im Vereinigten Königreich über einen Austritt ohne Abkommen bleibt ein "harter" Brexit (d.h. ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU) nach Einschätzung der europäischen Kommission "ein möglicher, wenn auch nicht erstrebenswerter Ausgang" des auf Wunsch von Großbritannien 2016 eingeleiteten Brexit-Verfahrens.

Für Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, hat die Europäische Kommission daher eine detaillierte Checkliste vorgelegt. Sie soll Unternehmen Hinweise dazu geben, welche abschließenden Vorbereitungen für den Fall eines "No-Deal-Brexit" ab 1. November 2019 zu treffen sind. Die Europäische Kommission appelliert an die Wirtschaftspartner, dass alle an den Lieferketten mit dem Vereinigten Königreich beteiligten Parteien – unabhängig von ihrem Sitz – ihre Verantwortung und die notwendigen Formalitäten im grenzüberschreitenden Handel kennen sollten, um Störungen des Handels möglichst gering zu halten.

Anpassungen der Notfallmaßnahmen schlägt die Europäische Kommission im Bereich Verkehr vor: Sie betreffen gezielte technische Anpassungen im Hinblick auf die Dauer der bereits vereinbarten „No-Deal"-Notfallmaßnahmen in diesem Bereich. Ebenso schlägt die Kommission vor, die für 2019 bestehenden Notfallregelungen für den Fischereisektor und für die mögliche Beteiligung des Vereinigten Königreichs am EU-Haushalt 2020 über den 31. Oktober 2019 hinaus zu verlängern.
Schließlich schlägt die EU-Kommission vor, dass Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bereitgestellt werden, so dass jene Regionen, deren Unternehmen und Beschäftigte, die von einem No-Deal-Szenario am stärksten betroffen sind, zeitnah unterstützt werden können.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden.

Rat verabschiedet Notfallmaßnahmen zum EU-Haushaltsplan 2019 für den Fall eines "No-Deal-Brexits"

Weiters hat der Rat am 9. Juli 2019 Notfallmaßnahmen für die Ausführung und die Finanzierung des EU-Haushalts 2019 verabschiedet, mit denen Vorkehrungen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen („harter" Brexit) getroffen werden. Damit sollen insbesondere die Folgen eines „No-Deal"-Szenarios für die Finanzierung von gemeinsamen Vorhaben (z. B. in der Forschung) abgefedert werden.
Weiters wird mit den Notfallmaßnahmen die Fortsetzung von EU-Zahlungen an Begünstigte aus dem Vereinigten Königreich ermöglicht, sofern diese an der Umsetzung von Verträgen mitwirken, die vor dem Brexit vereinbart und unterzeichnet wurden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Vereinigte Königreich weiterhin seinen im EU-Haushaltsplan 2019 vereinbarten Beitrag entrichtet. Das Europäische Parlament hat dem Notfallrahmen seinerseits am 17. April 2019 zugestimmt.
In der vorliegenden Verordnung werden Regeln zur Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 festgelegt, die den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union betreffen. Weiters werden Regeln für die EU-Maßnahmen (direkte, indirekte und geteilte Mittelverwaltung) festgelegt, für die bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU mit EU-Mitteln gefördert werde.
Ebenso wird in den nun vereinbarten Notfallmaßnahmen geregelt, unter welchen Voraussetzungen Förderempfänger ggf. auch nach dem Austrittsdatum weiter Unionsmittel für 2019 getätigte förderfähige Ausgaben erhalten können.


Brexit-Infostellen für betroffene Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger

Sollte es zu einem „harten" Brexit kommen, d.h. zu einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ohne geregeltes Abkommen mit der EU, ist in diesen und vielen anderen Fragen mit einer Reihe von Regelungslücken zu rechnen, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf beiden Seiten des Ärmelkanals viel Geld kosten könnten. Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die praktischen Auswirkungen des Brexits erfahren möchten, können sich an die zentrale Brexit-Auskunftsstelle der EU wenden, die unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU angerufen werden kann. Unternehmen können sich an den Brexit-Infopoint der WKÖ (E-Mail: brexit@wko.at) wenden.


Nützliche Links

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