Europarat: Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates tagt in Straßburg

Debatte zur stabilisierenden Wirkung kommunaler Selbstverwaltung

​Vom 6. bis 8. November 2018 tagte der „Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates“ im „Palais de l'Europe" in Straßburg. Die beherrschenden Themen waren die Teilhabe junger Menschen am politischen Leben, der Kampf gegen Korruption sowie der Druck und die Bedrohungen, mit denen gewählte Mandats- und Amtsträgerinnen und -träger auf lokaler und regionaler Ebene konfrontiert sind.

Im Einzelnen ging es bei den Berichten insbesondere um Interessenkonflikte auf kommunaler und regionaler Ebene, kommunales und regionales Wahlrecht für Ausländer und Heimatvertriebene als Beitrag zu ihrer Integration, Flüchtlingsprobleme in manchen Grenzregionen und Finanzprobleme der Kommunen.

Der Kongress nahm Berichte über die kommunale Selbstverwaltung in Litauen und Slowenien und einen Bericht über die örtliche und regionale Demokratie in Georgien zur Kenntnis. Außerdem wurde über die Beobachtung der jüngsten Kommunalwahlen in Moldawien, den Niederlanden und Tunesien berichtet.

Debattiert wurde auch über eine Reform der Arbeitsweise des Kongresses und die Revision seiner Satzung.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas ist das Organ der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Europarat. Der Kongress kann Entschließungen und Empfehlungen an die Parlamentarische Versammlung und an das Ministerkomitee richten, hat also - ähnlich dem Ausschuss der Regionen der EU - beratenden Charakter.

Darüber hinaus ist der Kongress eine Monitoring-Einrichtung des Europarates und legt alle 5 – 6 Jahre Länderberichte zur Lage der lokalen und regionalen Demokratie und zur Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates vor.

Seine Mitglieder führen auch Beobachtungsmissionen bei Kommunal- und Regionalwahlen durch. Die Arbeitsprogramme der drei Ausschüsse setzen die thematischen Prioritäten der laufenden Mandatsperiode 2017–2020 um. Sie betreffen die kommunale und regionale Dimension von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit.

Der Kongress besteht aus einer Kammer der Gemeinden und einer Kammer der Regionen. Er setzt sich aus 324 Delegierten und ebenso vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen (Österreich: 6 Delegierte, 6 Stellvertreter); er hält zwei Plenartagungen pro Jahr in Straßburg ab. Vizepräsident des Kongresses ist der Vorarlberger Landtagspräsident Harald Sonderegger. Generalsekretär des Kongresses ist der Salzburger Andreas Kiefer.
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