Sicherheit: ETIAS ergänzt Schengen-Informationssystem für Kontrollen an EU-Außengrenzen

Den Grenzschutz- und Strafverfolgungsbehörden lagen bisher kaum Informationen über Reisende vor, die die EU-Grenzen ohne Visum überqueren. Ausgenommen sind Personen, die mit einem Schengen-Visum ausgestattet sind, denn deren Daten können von den Grenzschutzbeamten im Visa-Informationssystem (VIS) abgeglichen werden. Dadurch, dass nun alle Reisenden vor ihrer Ankunft in der EU einer Überprüfung unterzogen werden, schließt das ETIAS ab 2021 eine erhebliche Informationslücke an den EU-Außengrenzen. Das System wird dazu beitragen, potenzielle Sicherheits- oder Migrationsrisiken zu ermitteln, noch bevor die von der Visumpflicht befreiten Reisenden die EU-Grenze erreichen, und somit eine bessere Überwachung des Personenverkehrs an den EU-Außengrenzen ermöglichen.

Wie ergänzt das ETIAS die bestehenden Grenz- und Sicherheitsinformationssysteme?

Entsprechend der in der Mitteilung der EU-Kommission „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit" vom 6. April 2016 vorgeschlagenen Interoperabilitätsstrategie zielt das ETIAS auf die Interoperabilität mit bestehenden und in Entwicklung befindlichen Systemen wie dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) ab. Soweit technisch machbar, wird das ETIAS in größtmöglichem Umfang die Hardware- und Softwarekomponenten des EES sowie dessen Kommunikationsinfrastruktur nutzen. Auch mit den anderen vom ETIAS abgefragten Informationssystemen wie dem Visa-Informationssystem (VIS), Europol, dem Schengener Informationssystem (SIS), Eurodac und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) soll für Interoperabilität gesorgt werden.

Das ETIAS wird wichtige Informationen zu Sicherheit, irregulärer Migration und öffentlicher Gesundheit liefern und dadurch erheblich zur Schließung sicherheitsrelevanter Informationslücken beitragen. Es wird den Behörden der Mitgliedstaaten dabei helfen, Personen, die ein Risiko darstellen könnten, aufzuspüren und Maßnahmen zu treffen, bevor diese Personen die Außengrenzen des Schengen-Raums erreichen.

Konkret wird das System die Aufdeckung von Menschenhandel (insbesondere bei Minderjährigen) verbessern, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität beitragen und generell die Ermittlung von Personen erleichtern, deren Präsenz im Schengen-Raum die innere Sicherheit bedrohen könnte. In Bezug auf Grundrechte und Datenschutz werden die im ETIAS gespeicherten Daten auch nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol zur Verfügung gestellt werden können, wenn dies für die Verhütung, die Aufdeckung oder die Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erforderlich ist.

© Europäische Union / EK

vorheriger Artikel/nächster Artikel

Impressum - Europa Spezial abonnieren - Europa-Seiten des Landes