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Aktuelle EU-Konsultationen

Wo funktioniert die EU-Rechtsetzung gut und wo gibt es weiteren Verbesserungsbedarf?

Hintergrund der EU-weiten Konsultation, mit der sich die Europäische Kommission (EK) an alle interessierten Kreise richtet, d.h. an Ämter und Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, ist die Selbstverpflichtung der EK, dass sie einerseits „in großen Fragen" tätig wird, jedoch andererseits in Bereichen, in denen eine EU-weite Regelung keinen spürbaren europäischen Mehrwert mit sich bringt, regulatorisch Zurückhaltung übt.

Hierfür hat die Europäische Kommission unter dem Motto „Bessere Rechtsetzung" eine eigene Agenda begründet, die zuletzt 2015 aktualisiert wurde. Die Agenda „Bessere Rechtsetzung" beruht auf drei Säulen:

  • auf der Einbindung der Interessenträger während des gesamten Politikzyklus,
  • auf der Prüfung und Bewertung des aktuellen EU-Rechtsbestands auf seine Zweckmäßigkeit sowie
  • auf der Durchführung von Folgenabschätzungen im Vorlauf zu neuen EU-Gesetzesinitiativen, um ungewünschten Effekten und einer unnötigen Belastung durch EU-Regelungen vorzubeugen.

Die Ergebnisse der EU-weiten Umfrage sollen in die Bestandsaufnahme der EU-Kommission zu den Fortschritten der Agenda für bessere Rechtsetzung einfließen. Den Fortschrittsbericht kündigt die EK für Frühjahr 2019 an.

Beiträge können bis 23. Oktober 2018 eingereicht werden.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.© Europäische Union / EK



Wie sollte eine gemeinsame Strategie der EU für die Verringerung von Treibhausgasemissionen aussehen?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission in einer breit angelegten Konsultation an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, an Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft sowie an Ämter und Behörden. Die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris, dem die EU geschlossen beigetreten ist, müssen bis zum Jahr 2020 ihre langfristigen Strategien für eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung übermitteln. Die Ergebnisse der nun laufenden Umfrage sollen in die Erarbeitung einer gemeinsamen langfristigen Strategie der EU für die Bewältigung und Abmilderung des Klimawandels im Rahmen des Pariser Klimaabkommens einfließen. Der Fragebogen ist in mehrere Kapitel unterteilt, in denen in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Gebäudeisolierung, Abfallvermeidung, Mobilität, Land- und Forstwirtschaft) ein öffentliches Meinungsbild erhoben wird und Experteneinschätzungen (u.a. zu CO2-Abbau, CO2-Speicherung) eingeholt werden. Gefragt wird auch nach dem Investitionsbedarf im Zuge notwendiger Anpassungen für eine klimaschonende Produktion.

Beiträge können bis 9. Oktober 2018 eingereicht werden.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.© Europäische Union / EK




Wo besteht Handlungsbedarf für eine EU-weit eindeutige Regelung für die Weiterverwertung von Recyclingmaterial?

Auf dem offenen, wettbewerbsorientierten EU-Markt stellen Unternehmen ihre Produkte mit Materialien her, die sie für ihre Zwecke für optimal halten. Wurde Abfall behandelt, um dem Markt als neues Material wieder zugeführt zu werden, stehen diese verwerteten Materialien in direkter Konkurrenz zu Primärrohstoffen. Die Wettbewerbsposition eines verwerteten Materials auf dem Markt ist demnach am stärksten, wenn er dem Primärrohstoff leistungs- und qualitätsbezogen am ähnlichsten ist. Auf diese Weise kann das verwertete Material vielseitiger verwendet werden.

Verwertete Materialien, die besorgniserregende Stoffe enthalten, werden möglicherweise nicht verwendet, z.B.

  • weil sie dem Image des Produktes, das das Material enthält, schaden könnten, oder
  • weil die Verwendung dieser Materialien in bestimmten Fällen unzulässig wäre (beispielsweise für die Herstellung neuer Lebensmittelkontaktmaterialien).

Im Zuge einer Analyse der in der EU geltenden Vorschriften für das  Abfall-, Chemikalien- und Produktrecht hat die EU-Kommission im Hinblick auf eine Erhöhung der Wieder- bzw. Weiterverwertung von Recycling-Rohstoffen und auf eine Verringerung des Einsatzes von Primärrohstoffen vier Problembereiche identifiziert:

  • Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.
  • Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten unzulässig sind.
  • Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind unvollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.
  • Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind unzureichend abgestimmt. Dies hemmt die Verwendung von Sekundärrohstoffen.

Mit der nun lancierten EU-weiten Konsultation holt die EU-Kommission Beiträge von Ämtern und Behörden, Interessenträgern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein.

Beiträge können bis 29. Oktober 2018 eingereicht werden.

  • Direktlink zum Fragebogen.
  • Einreichfrist: 29. Oktober 2018

Der Fragebogen ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. Antworten können jedoch auf Deutsch eingereicht werden.© Europäische Union / EK

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