NEU: Netzwerk der GVO-freien Regionen lanciert Online-Präsenz

EuGH-Urteil: Mit Genschere bearbeitete Organismen sind als „gentechnisch veränderte" Organismen einzustufen

Am 25. Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen („GVO") sind und rechtlich dementsprechend behandelt werden müssen. So unterliegen etwa Pflanzen, die mit dem als „Genschere" bekannten Verfahren bearbeitet wurden, einer EU-weiten GVO-Kennzeichnungspflicht und den damit verbundenen Verpflichtungen, die in der GVO-Richtlinie geregelt sind. Bei der Mutagenese wird das Erbgut lebender Arten ohne Einführung fremder Gene verändert. Der Fall war nach einer Klage mehrerer Bauernverbände von einem französischen Gericht an den EuGH verwiesen worden.

Zu der Frage, ob die GVO-Richtlinie auch auf Organismen Anwendung finden soll, die mit Mutagenese-Verfahren gewonnen werden, die erst nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind, führt der Gerichtshof aus, dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten. Denn mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Organismus, und die neuen Verfahren ermöglichen die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Mutagenese. In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. Ferner würde dieser Ausschluss dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, zu dessen Umsetzung die Richtlinie dient. Folglich gilt die GVO-Richtlinie auch für die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind.

Das EuGH-Urteil zur Mutagenese steht in der EuGH-Datenbank auf Deutsch zur Verfügung.© Europäische Union / EuGH
 

In Salzburg wird der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut durch das Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz, das seit 1. Oktober 2004 in Kraft ist, geregelt. Bereits seit 2003 engagiert sich Salzburg im Netzwerk der gentechnikfreien  Regionen (GVO-Netzwerk). Das GVO-Netzwerk wird als „Lobbyingdrehkreuz" für die Regionen genutzt, die sich gegen jegliche Art der Verwendung von genetisch verändertem Saatgut in der Landwirtschaft aussprechen. Nach jahrelanger gemeinsamer Überzeugungsarbeit, gemeinsam mit 61 europäischen Partnerregionen, ist es 2014 gelungen, gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und im Rat durchzusetzen, dass die EU-Mitgliedstaaten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes beschränken bzw. untersagen dürfen. Das Netzwerk der GVO-freien Regionen hat kürzlich eine eigene Online-Präsenz freigeschaltet.

Die Informationen zum EU-weiten GVO-Netzwerk sind auf Englisch verfügbar.© GVO-Netzwerk / Land Hessen

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