Neuer EU-Verhaltenskodex bietet Orientierungshilfe rund um Beihilfeverfahren

Der EU-Verhaltenskodex für Beihilfeverfahren ist auf Deutsch verfügbar.© Europäische Union / EK
Am 16. Juli 2018 hat die Europäische Kommission einen neuen Verhaltenskodex für die Beihilfenkontrolle vorgelegt, der als Orientierungshilfe für die Zusammenarbeit zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten im Rahmen der Beihilfeverfahren dient. Im Verhaltenskodex wird auf 22 Seiten erklärt, wie Beihilfeverfahren durchgeführt werden und welche Maßnahmen die Kommission ergreift, um die Dauer der Verfahren zu verkürzen und ihre Transparenz und Vorhersehbarkeit zu steigern. Insbesondere wird dargelegt,

  • wie der Kontakt zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten abläuft und was in der Zeit vor der förmlichen Anmeldung der Beihilfen zu beachten ist;
  • wie die Behörden der Mitgliedstaaten Maßnahmen, bei denen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs unwahrscheinlich ist, durchführen können, ohne sie förmlich bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden;
  • wie die Bearbeitung von Beihilfesachen dadurch erleichtert wird, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission angeben können, welche Fälle für sie von besonders hoher Priorität sind;
  • wie die Kommission über ein Netz nationaler Koordinatoren, das sie für die laufenden Kontakte mit den einzelnen Mitgliedstaaten unterhält, bei Auftreten von Problemen sofort Unterstützung leisten kann;
  • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Behandlung neuartiger, komplexer oder dringender Fälle trifft, wie etwa TEN-V-Vorhaben, die auf den Bau bzw. die Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur abzielen;
  • wie die Kommission mithilfe von Instrumenten zur Einholung von Marktauskünften direkt bei den zuständigen Behörden oder Unternehmen sachdienliche Informationen einholen kann;
  • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Bewertung und Überwachung staatlicher Beihilfen zusammenarbeitet;
  • wie Beschwerden über staatliche Beihilfen von der Kommission nach der Änderung der Verfahrensverordnung für staatliche Beihilfen bearbeitet werden.

Die Generaldirektion Wettbewerb in der Europäische Kommission informiert online über Beihilfeverfahren. © Europäische Union / EK

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