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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie gut funktioniert das 7. EU-Umweltaktionsprogramm?

Das 7. Umweltaktionsprogramm setzt den Rahmen für EU-weit gemeinsame Maßnahmen im Umweltbereich bis 2020. © Europäische Union / EK
Dieser Frage widmet sich eine EU-weite Umfrage zum 7. Umweltaktionsprogramm der EU. Im Umweltbereich arbeiten die EU-Mitgliedstaaten seit langem eng an der Entwicklung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen Umweltpolitik der EU zusammen, seit in den 1970er Jahren dafür erstmals ein gemeinsames Umweltaktionsprogramm (UAP) aufgelegt wurde. Es dient seitdem als gemeinsame Richtschnur für die Weiterentwicklung der Umweltpolitik der EU. Seit 2013 wird das 7. UAP umgesetzt, das den Rahmen für die Gestaltung der Umweltpolitik der EU bis 2020 setzt. Es wurde gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU beschlossen, nachdem die Standpunkte der Zivilgesellschaft und der Bürgerinnen und Bürger gehört und berücksichtigt wurden. Die Ziele des 7. UAP kurzgefasst:
  • Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der Union – von fruchtbaren Böden, produktiven Landflächen und Meeren bis zu reinem Wasser und sauberer Luft – und der ihm zugrunde liegenden biologischen Vielfalt
  • Übergang der Union zu einem ressourceneffizienten, grünen und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem – von der Umsetzung der Klimaziele für 2020 bis zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit und der Verringerung der Umweltauswirkungen des Verbrauchs
  • Schutz der Bevölkerung in der Union vor umweltbedingten Belastungen und Risiken für die Gesundheit, z. B. Luft- und Wasserverschmutzung, übermäßige Lärmbelastung und toxische Chemikalien
Die nun laufende EU-weite Konsultation, mit der sich die EU-Kommission an Behörden und Ämter ebenso wie an Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger wendet, dient der turnusgemäßen Überprüfung des Programms.

Geprüft wird, was gut funktioniert, was besser funktionieren könnte, ob die Programmziele erreicht werden, ob Programmziele hinzugefügt werden sollten und ob das Programm effizient ist. Einreichungen sind bis 26. Juli 2018 möglich.
Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union / EK



Wie kann und sollte die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte verbessert werden?

Dieser Frage widmet sich eine detaillierte Umfrage der Europäischen Kommission (EK), mit der die EK Erfahrungen und Einschätzungen von Ämtern und Behörden einholt, aber auch von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Der Fragebogen wendet sich weiters an Wissenschaft und Gesellschaft, Interessenverbände, Anbieter von Online-Inhalten und Hostingdiensten, an betroffene Unternehmen und an Opfer von Online-Straftaten.
Der knapp 50 Seiten umfassende Fragebogen ist unterteilt in zielgruppengerechte Kapitel, und zwar in einen
  • allgemeinen Teil für die breite Öffentlichkeit (erwarteter Zeitaufwand für die Beantwortung 15 Minuten),
  • fachlichen Teil für Anbieter von Online-Hostingdiensten,
  • fachlichen Teil für Organisationen, die das Vorhandensein illegaler Inhalte melden,
  • fachlichen Teil für Ämter und Behörden sowie Strafverfolgungsbehörden und in einen
  • fachlichen Teil für Institute, Verbände, Wissenschaft und Wirtschaft (erwarteter Zeitaufwand 20 Minuten, wobei hier ggf. konkrete Daten als Beleg hinzugefügt werden sollten).
Gefragt wird beispielsweise
  • nach konkreten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Melden illegaler Inhalte: Wurden diese entfernt? Wie lange dauerte es, bis man eine Reaktion erhielt?
  • danach, ob man bereits Opfer von Online-Kriminalität geworden ist, und wenn ja, in welchen Bereichen;
  • nach den (geschätzten) Kosten im Schadensfall;
  • nach dem Umgang mit Daten im Hinblick auf illegale Inhalte etc. und
  • nach Maßnahmen für das Erkennen, Entfernen und Verhindern neuerlichen Auftauchens von illegalen Inhalten.
Schließlich holt die Kommission Meinungen dazu ein, wo die Zuständigkeiten für den Umgang mit illegalen Online-Inhalten am besten angesiedelt sein sollten, und wie die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit einerseits und Online-Sicherheit andererseits ausfallen sollte.

Am Ende des Fragebogens gibt es die Möglichkeit, ein Positionspapier hochzuladen.
Einreichungen sind bis 25. Juni 2018 möglich.
Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union / EK



Welche Vorteile und welche Probleme sollten bei einer EU-weiten Regelung für den Betrieb von zivilen Drohnen vorrangig beachtet werden?

Dieser Frage widmet sich eine EU-weite Konsultation der Europäischen Kommission (EK), die sich an Behörden und Ämter, Wirtschaft, Wissenschaft, Interessensverbände und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger wendet. Erfasst wird die gewerbliche Nutzung ziviler Drohnen. Die Frage einer militärischen Nutzung wird ausdrücklich von der Umfrage ausgeschlossen. Die Konsultation bezieht sich auf die mögliche Verabschiedung gemeinsamer Regeln für den Einsatz von Drohnen am EU-Binnenmarkt.
Mit der Umfrage will die EK Meinungen und Erfahrungen einholen, die in einen Vorschlag für die Regelung des gewerblichen Einsatzes von Drohnen einfließen sollen. Ziel ist es, einen gemeinsamen Markt in der EU für Drohnendienstleistungen zu schaffen und gleichzeitig den Behörden wirksame Instrumente zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger an die Hand zu geben.
Erfasst werden der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge bzw. Anforderungen an die Betreiber von Drohnendienstleistungen. Geprüft werden auch Fragen zur Gewährleistung der Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung).
Für die Erbringung von Drohnendiensten werden von der EK spezifische Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen: Registrierung und/oder Identifizierung des Drohnenbetreibers, „Geofencing" (um zu verhindern, dass Drohnen in bestimmte Lufträume, z. B. rund um Flughäfen oder sensible Gebäude oder Gebiete, eindringen), Qualifikations- und Ausbildungsanforderungen an Betreiber, Unterstützung bei der wirksamen Anwendung von Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre. Was die Flugzonen betrifft, so sollen die örtlichen Behörden bestimmen können, welche Drohnen in welchem Luftraum fliegen dürfen und welche Betreiber zugelassen werden.

Diese Initiative der EK ist Teil des Luftverkehrspakets. Sie ergänzt die hohen Anforderungen an Drohnen, die in der überarbeiteten Grundverordnung der EASA zur Festlegung eines Regelungsrahmens für den Einsatz von Drohnen festgelegt sind.

Einreichungen sind bis 9. Juli 2018 möglich.
Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. © Europäische Union / EK