Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette sollen EU-weit verboten werden

Lebensmittelproduktion: Kommission will Landwirte und KMU vor unfairen Handelspraktiken schützen

Angesichts einer allgemein verbreiteten Unausgewogenheit und eines weit verbreiteten unfairen Geschäftsverhaltens gegenüber Landwirten und kleinen und mittelgroßen Betrieben (KMU) in der Lebensmittelproduktion hat die Europäische Kommission (EK) am 12. April 2018 einen EU-weiten Rechtsakt vorgeschlagen, mit dem das Verbot unlauterer Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette geregelt werden soll.

Dem Vorschlag der EK war eine EU-weite Konsultation zu der Frage, wie sich die Lebensmittelkette in der EU fairer gestalten lässt, vorausgegangen. Mit dem Vorschlag will die Kommission zum Schutz von Landwirten und Klein- und Mittelbetrieben im Lebensmittelbereich gegen unfaire Handelspraktiken vorgehen.

Nach Beobachtung der EU-Kommission sind kleinere Marktteilnehmer aufgrund ihrer häufig schwächeren Verhandlungsposition in besonderem Maße unlauteren Handelspraktiken von Geschäftspartnern ausgesetzt. Deshalb schlägt die EK vor, dass es künftig Verbote geben soll für:
  • verspätete Zahlungen für verderbliche Waren,
  • Auftragsstornierungen in letzter Minute,
  • einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen und
  • erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln.
Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Die von dem Vorschlag erfassten Lebensmittel schließen sowohl landwirtschaftliche Erzeugnisse als auch daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse ein. Auch Fischereierzeugnisse gehören als landwirtschaftliche Erzeugnisse hierher. Damit sind die Erzeugnisse erfasst, bei denen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette am häufigsten auftreten. Der Vorschlag gilt für alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette – von Einzelhändlern über Verarbeiter, Großhändler, Genossenschaften oder Erzeugerorganisationen bis hin zu Einzelerzeugern –, die sich an einer der erfassten unlauteren Handelspraktiken beteiligen. Mit dem Vorschlag sollen insbesondere die schwächsten Akteure mit der schlechtesten Verhandlungsposition gestärkt werden. Deshalb muss es sich bei den Lieferanten um kleine und mittlere Unternehmen gemäß der auf EU-Ebene festgelegten Definition handeln.
EU-Landwirtschaftskommissar Hogan kündigt für 2018 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung unlauteren Geschäftsgebahrens im Lebensmittelbereich an. © Europäische Union / EK

Im nächsten Schritt will die EK sich der Frage der Markttransparenz zuwenden. Mit ersten Ergebnissen ist in der zweiten Jahreshälfte 2018 zu rechnen.
Parallel dazu gibt es in der EK das „Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette", das sich  in einem seiner Arbeitsschwerpunkte mit diesem Thema befasst. Zusätzlich hat die EK bereits Transparenzmaßnahmen ergriffen. Dazu zählt auch die Einrichtung und der Betrieb von Marktbeobachtungsstellen der GD AGRI.
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